
Wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss sich ein Autofahrer aus vor der Justiz verantworten.
(rr) Am Mittwochmorgen, 15. Januar 2025, gegen 8:05 Uhr fuhr ein 45-jähriger Autofahrer aus Nürnberg zur Justizvollzugsanstalt in der Neuburger Sudetenlandstraße und wollte dort einen Häftling besuchen.
Bei der Einlasskontrolle wehte den Justizbeamten eine deutliche Alkoholfahne entgegen. „Da der 45-Jährige zuvor beobachtet wurde, wie er vor die Justizvollzugsanstalt gefahren ist, wurde die Polizei verständigt“, so ein Sprecher der Neuburger Inspektion.
Und er fügte hinzu: „Bei der anschließenden Kontrolle bestätigte sich der Verdacht: Ein Atemalkoholtest ergab 2,3 Promille. Im Besitz einer Fahrerlaubnis war der 45-Jährige ebenfalls nicht.“
Die Polizeibeamten ordneten bei dem Betrunkenen eine Blutentnahme an, der er sich in einem Krankenhaus unterziehen musste. Anschließend wurde sein Autoschlüssel an seine fahrtüchtige Beifahrerin übergeben.
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