Betrunkener (45) ohne Führerschein fährt mit Auto zum Haftbesuch


   
Wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss sich ein Autofahrer aus vor der Justiz verantworten. 

(rr) Am Mittwochmorgen, 15. Januar 2025, gegen 8:05 Uhr fuhr ein 45-jähriger Autofahrer aus Nürnberg zur Justizvollzugsanstalt in der Neuburger Sudetenlandstraße und wollte dort einen Häftling besuchen.



Bei der Einlasskontrolle wehte den Justizbeamten eine deutliche Alkoholfahne entgegen. „Da der 45-Jährige zuvor beobachtet wurde, wie er vor die Justizvollzugsanstalt gefahren ist, wurde die Polizei verständigt“, so ein Sprecher der Neuburger Inspektion.



Und er fügte hinzu: „Bei der anschließenden Kontrolle bestätigte sich der Verdacht: Ein Atemalkoholtest ergab 2,3 Promille. Im Besitz einer Fahrerlaubnis war der 45-Jährige ebenfalls nicht.“



Die Polizeibeamten ordneten bei dem Betrunkenen eine Blutentnahme an, der er sich in einem Krankenhaus unterziehen musste. Anschließend wurde sein Autoschlüssel an seine fahrtüchtige Beifahrerin übergeben.









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