
Ein Niederländer entblößte sich auf einem Oktoberfest-Tisch und wurde nach einer Anzeige wegen Belästigung der Allgemeinheit gegen Sicherheitsleistung freigelassen. Die Ermittlungen laufen weiter.
(rr) Am Montagabend, 22. September 2025, gegen 18:00 Uhr, befand sich ein 32-jähriger Besucher des Oktoberfests aus den Niederlanden in einem der großen Festzelte auf der Münchener Theresienwiese. Das Zelt war wie jedes Jahr gut besucht, die Stimmung ausgelassen und die Gäste feierten gemeinsam bei Bier, Musik und traditionellen Speisen.
Inmitten des Trubels und der feierlichen Atmosphäre entschied sich der Mann zu einem außergewöhnlichen und unangemessenen Verhalten: Er stieg auf einen der Tische im Festzelt, was ohnehin schon gegen die Zeltregeln verstößt, und zog dabei die Aufmerksamkeit der umstehenden Gäste auf sich. Anschließend öffnete er demonstrativ den Latz seiner Lederhose, die auf dem Oktoberfest als typische Tracht gilt, und entblößte mit einer Hand in aller Öffentlichkeit seinen Penis.
Die Aktion sorgte sofort für Unruhe und Empörung unter den anwesenden Gästen, die von dem Vorfall teilweise überrascht und schockiert waren. Da die Festzelte stets von Sicherheitspersonal überwacht werden, blieb die Reaktion nicht lange aus: Eine Oktoberfestbesucherin am Nebentisch bemerkte die Szene und informierte umgehend den Sicherheitsdienst, der den Mann bis zum Eintreffen der Polizei festhalten konnte.
Der Niederländer wurde dann von den Beamten zur Wiesnwache verbracht, wo gegen ihn eine Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (Belästigung der Allgemeinheit) erstellt wurde. Die Polizisten nahmen die Personalien des Mannes auf und führten ein erstes Gespräch mit ihm, in dem sie ihn über die Schwere seines Verhaltens und die möglichen rechtlichen Konsequenzen aufklärten. Im Rahmen der Ermittlungen wurde dem Besucher erläutert, dass sein Handeln im öffentlichen Raum, zumal inmitten einer großen Menschenmenge, als Ordnungswidrigkeit gilt und empfindliche Bußgelder nach sich ziehen kann.
Nach Abschluss der Formalitäten musste der Mann eine Sicherheitsleistung zahlen, um eine mögliche Flucht aus Deutschland zu verhindern, bevor das Verfahren weitergeführt werden konnte. Erst danach wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Die polizeilichen Maßnahmen sind damit jedoch nicht beendet: Der Fall wurde an die Münchner Kriminalpolizei übergeben, die nun alle weiteren Ermittlungen übernimmt und prüft, ob eventuell weitere strafrechtliche Tatbestände vorliegen.
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