Stadt Ingolstadt verschickt ab April neue Grundsteuerbescheide


 
Stadt informiert über Hebesätze, Versandtermine und häufige Fragen zur Grundsteuer

(rr) Im April 2026 werden die neuen Grundsteuerbescheide für die Grundsteuer B versendet. Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke sollten beachten, dass der Hebesatz rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf 630 Prozent festgesetzt wurde. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) bleibt es beim bisherigen Hebesatz von 390 Prozent.



Versand der Bescheide und Gültigkeit
Der Versand der Bescheide startet voraussichtlich ab Kalenderwoche 16, also ab Montag, 13. April 2026. Ein Beiblatt liefert zusätzliche Erläuterungen zum neuen Grundsteuerbescheid. Für die Grundsteuer A gibt es keine neuen Bescheide, da hier keine Änderungen vorgenommen wurden – bereits bestehende Bescheide ab dem 1. Januar 2025 behalten ihre Gültigkeit.



Eigentümerwechsel und Steuerpflicht
Trotz sorgfältiger Vorbereitung kann es vorkommen, dass Eigentümer einen Bescheid erhalten, obwohl das Objekt bereits verkauft oder ein (Mit-)Eigentümer ausgeschieden ist. Ursache ist unter anderem, dass kein automatischer Datenaustausch zwischen Einwohnermeldedaten und Grundstückseigentümerdaten besteht. Zudem sind Zurechnungen auf neue Eigentümer durch das Finanzamt, insbesondere bei Übertragungen 2024/2025, beim Versand eventuell noch nicht abgeschlossen.



Die Stadt Ingolstadt ist an die Grundlagenmessbescheide des Finanzamts gebunden. Erst nach Übermittlung der Daten durch das Finanzamt Zwiesel kann die Steuerlast auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Bis dahin bleiben bisherige Eigentümer steuerpflichtig. Zu viel gezahlte Grundsteuer wird nachträglich erstattet, sobald eine Änderung erfolgt ist.



Antworten auf häufige Fragen und Kontakt
Antworten rund um die Grundsteuerbescheide finden Bürger auf der offiziellen Internetseite der Stadt Ingolstadt. Bei individuellen Fragen stehen Ihnen die Sachbearbeiter per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter der Rufnummer (08 41) 3 05-13 70 zur Verfügung. Aufgrund des zu erwartenden hohen Anfrageaufkommens empfiehlt die Stadt, Anfragen zunächst per E-Mail zu stellen, gegebenenfalls mit Rückrufbitte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich, alle Anliegen zeitnah zu bearbeiten.



Mit diesen Informationen sind Eigentümer in Ingolstadt bestens auf die kommenden Änderungen bei der Grundsteuer vorbereitet und wissen, wie sie bei Fragen oder Unklarheiten Unterstützung erhalten.


 
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