Am Freitag, 21. März 2025 um 18:00 Uhr findet im BRK-Haus an der Straße „Auf
der Schanz“ in Ingolstadt die Mitgliederversammlung mit Wahl der Vorstandschaft,
der Mitglieder des Haushaltsausschusses inklusive Ersatzmitgliedern, sowie der
Delegierten zur Bezirks- und Landesversammlung mit Ersatzdelegierten, statt.
Nachfolgend veröffentlichen wir die offizielle Wahlausschreibung:
Bayerisches Rotes Kreuz
Ingolstadt, 07.01.2025
Kreisverband Ingolstadt
Wahlvorbereitungsausschuss
An die
Mitglieder des
BRK-Kreisverbandes Ingolstadt
N e u w a h l
der Vorstandschaft,
des Haushaltsausschusses und der Delegierten und Ersatzdelegierten
W A H L A U S S C H R E I B U N G
Die
Neuwahl im Kreisverband Ingolstadt des Bayerischen Roten Kreuzes findet gemäß §
26 der BRK-Satzung statt.
Die
Unterzeichneten wurden gemäß § 2 der Wahlordnung vom Vorstand als
Wahlvorbereitungsausschuss bestellt.
Die Mitgliederversammlung findet statt am:
Datum :
21.03.2025
Uhrzeit :
18:00 Uhr
Ort
: Kreisverband
Ingolstadt, Auf der Schanz 30, 85049 Ingolstadt
Hierzu ergeht noch gesonderte Einladung.
Für die
Mitgliederversammlung schreiben wir die Neuwahl für die Vorstandschaft, den
Haushaltsausschuss, die Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bezirksversammlung
und zur Landesversammlung des Kreisverbandes Ingolstadt wie folgt aus:
Gemäß §§
26, 27 und 28 der Satzung des BRK sind zu wählen:
A)
Vorstandschaft:
1.
der
Vorsitzende
2.
erster
stv. Vorsitzender
3.
zweiter
stv. Vorsitzender
4.
der
Chefarzt
5.
der stv.
Chefarzt
6.
der
Schatzmeister
7.
der stv.
Schatzmeister
8.
der
Justiziar
9.
der
Konventionsbeauftragte
B)
Haushaltsausschuss
1.
Sieben
Mitglieder
2.
Drei
Ersatzmitglieder
C)
Fünf
Delegierte und 5
Ersatzdelegierte zur Bezirksversammlung
(Anzahl)
(Anzahl)
Drei Delegierte
und 3
Ersatzdelegierte zur Landesversammlung
(Anzahl)
(Anzahl)
Sämtliche
Vorstandsmitglieder, Mitglieder und Ersatzmitglieder des Haushaltsausschusses
sowie Delegierte und Ersatzdelegierte zur Bezirks- und Landesversammlung können
Männer oder Frauen sein. Einer der Vorsitzenden soll eine Frau sein.
Der
Anteil an hauptamtlichen Mitarbeitern unter den Delegierten zur jeweils Bezirks-
und Landesversammlung darf 1 Person sein, darüber hinaus jedoch 20% nicht
überschreiten.
Hauptamtliche Mitarbeiter des BRK dürfen dem Kreisvorstand ihrer Verbandsstufe
nicht angehören (§ 5 Abs. 6 der Satzung); Ausnahmen hiervon bedürfen der
vorherigen Zustimmung der jeweils übergeordneten Bezirksvorstandes.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die im BRK Kreisverband Ingolstadt als
Mitglied geführt werden und die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie die
Mitglieder der Schwesternschaften mit Dienstort im Kreisverband.
Unter
Bezug auf § 3 Abs. 1 und 2 der Wahlordnung setzt der Wahlvorbereitungsausschuss
zur Nominierung von Persönlichkeiten eine Frist bis zum
Montag,
10.03.2025 18:00 Uhr
Vorschlagsberechtigt ist jeder Wahlberechtigte.
Die
Wahlvorschläge sind schriftlich an den Wahlvorbereitungsausschuss des
Kreisverbandes Auf der Schanz 30, 85049 Ingolstadt einzureichen und müssen
zum obengenannten Zeitpunkt vorliegen. Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen
die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden.
Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist
nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als
Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung
unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang).
Die
E-Mail-Adresse lautet:
Sollte
für ein Amt niemand vorgeschlagen sein, besteht die Möglichkeit, in der
Mitgliederversammlung Vorschläge einzubringen.
Sind
jedoch schriftliche Wahlvorschläge innerhalb der Abgabefrist eingegangen,
besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Wahlvorbereitungsausschuss
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