Geflügelpest erneut aufgetreten: Wie groß ist die Gefahr für Tier und Mensch?


  
Bei einer Graugans am Stausee Bertoldsheim wurde das Virus der Geflügelpest nachgewiesen.

(rr) Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wurde erneut das Virus der Geflügelpest nachgewiesen. Nachdem bei einer Graugans am Stausee Bertoldsheim ein entsprechender Befund festgestellt wurde, appelliert das Veterinäramt an alle Geflügelhalter, höchste Aufmerksamkeit walten zu lassen und die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.



Am Stausee Bertoldsheim wurde bei einer Graugans das Virus der Geflügelpest durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nachgewiesen. Das Tier war mit entsprechenden Krankheitssymptomen aufgefunden worden und verstarb kurze Zeit später. Die anschließende Untersuchung, die auf Veranlassung des Veterinäramtes durchgeführt wurde, bestätigte den Befund der Viruserkrankung.



Das Auftreten der Geflügelpest wurde nach dem letzten Nachweis im Jahr 2023 erneut im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen festgestellt. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bei wildlebenden Vögeln ist das Risiko eines Eintrags der Geflügelpest in Geflügelbestände als deutlich erhöht einzuschätzen.



Der Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände vor einer möglichen Virus-Einschleppung erfordert weiterhin die konsequente Umsetzung bewährter Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter. Eine strikte Einhaltung dieser Maßnahmen minimiert das Risiko eines Kontakts zwischen Wildvögeln und Geflügelbeständen und trägt maßgeblich dazu bei, eine Einschleppung in die Betriebe zu verhindern. Es ist unerlässlich, dass Geflügelhalter ihre individuellen Biosicherheitskonzepte regelmäßig überprüfen und ein höchstes Maß an Betriebshygiene sicherstellen.



In Deutschland wurden bisher keine Fälle einer Infektion des Menschen durch den Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen dokumentiert. Es ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Virusstämme der Geflügelpest unter Umständen auch beim Menschen Erkrankungen hervorrufen können. Es wird daher empfohlen, tote oder kranke Tiere nicht zu berühren oder einzusammeln.



Verdächtige Funde sollten dem Veterinäramt unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-2 88 oder bei der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet werden.









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