Trinkwasser verunreinigt: Gesundheitsamt nennt wichtige Schutzmaßnahmen



Abkochgebot im Landkreis Pfaffenhofen: Bakterien im Trinkwasser nachgewiesen

Unsichtbare Gefahr aus dem Wasserhahn? Behörden reagieren mit sofortiger Anordnung

(rr) In Teilen der Versorgungsgebiete der Ilmtalgruppe, der Waaler Gruppe und der Biburger Gruppe gilt ab sofort vorsorglich ein Abkochgebot für Trinkwasser. Bei Untersuchungen der Wasserversorgung Ilmtalgruppe wurden in Hochbehältern geringfügige bakterielle Verunreinigungen mit coliformen Bakterien und intestinalen Enterokokken festgestellt. Zum Schutz der Bevölkerung darf Leitungswasser in den betroffenen Orten für bestimmte Zwecke daher nur noch abgekocht verwendet werden.



Diese Gebiete der Ilmtalgruppe sind betroffen

Welche Bereiche im Versorgungsgebiet der Ilmtalgruppe genau unter das Abkochgebot fallen, ist der Karte zu entnehmen. Zusätzlich sind Teile des Versorgungsgebiets der Waaler Gruppe in Rohrbach betroffen. Dazu zählen die Lilientalstraße, die Robert-Bosch-Straße, Moosäcker, der Moorweg, das Gewerbegebiet am Bahnhof, Am Bahndamm, der Edenthalweg, Im Gabis und die Fahlenbacher Straße.

Auch in Teilen der Biburger Gruppe gilt die Anordnung. Betroffen sind die Gemeinde Ernsgaden sowie Rockolding, Knodorf und Ilmendorf.


Wasserversorger und Gesundheitsamt suchen nach der Ursache

Die Wasserversorgung Ilmtalgruppe führt in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen weitere umfangreiche Untersuchungen durch, um die Ursache der Verunreinigung zu ermitteln. Der Nachweis coliformer Bakterien und intestinaler Enterokokken gilt grundsätzlich als unerwünschte Belastung des Trinkwassers. Beide werden als sogenannte Indikatorkeime untersucht und können auf eine fäkale, aber auch auf eine nicht fäkale Verunreinigung hinweisen. Sie kommen unter anderem in Ausscheidungen von Warmblütern sowie in Insekten oder Schnecken vor.

Coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken gelten selbst als fakultativ pathogen. Das bedeutet, dass sie bei gesunden Menschen in der Regel keine Infektionen auslösen. Das Abkochgebot ist dennoch eine wichtige vorsorgliche Sicherheitsmaßnahme, um mögliche Gesundheitsrisiken zu minimieren.



Abkochgebot als vorsorgliche Schutzmaßnahme

So muss das Trinkwasser abgekocht werden

• Das Wasser sollte einmal sprudelnd aufgekocht werden und anschließend langsam mindestens zehn Minuten abkühlen. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich die Verwendung eines Wasserkochers.
• Für die Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen offener Wunden darf ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.
• Für die Toilettenspülung und andere Zwecke kann das Leitungswasser weiterhin ohne Einschränkungen genutzt werden. Auch die Körperpflege ist mit nicht abgekochtem Wasser möglich, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird und nicht mit offenen Wunden in Kontakt kommt.



Kontakt bei gesundheitlichen Fragen

Bei gesundheitlichen Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter gesundheitsamt-hygiene@landratsamt-paf.d  oder an den Wasserversorger unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. wenden. Sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist, soll erneut informiert werden. Betroffene werden gebeten, auch Mitbewohner und Nachbarn über das Abkochgebot zu unterrichten.





 
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