(ir) An einer unübersichtlichen Einmündung in Zandt will eine
Autofahrerin abbiegen und übersieht dabei eine vorfahrtsberechtigte
Autofahrerin.
Eine 40-jährige Mutter aus einem Ortsteil von
Denkendorf fuhr am Freitag gegen 7:55 Uhr mit ihrem Renault in Zandt auf der
Leonhardistraße und wollte ihre 7 und 10 Jahre alten Kinder zur Schule bringen.
Dazu wollte sie an der unübersichtlichen Einmündung, die Sichtweite ist durch
eine Betonmauer auf zirka 50 Meter in Richtung Schönbrunn eingeschränkt, nach
links in die Bergstraße abbiegen.
Zu diesem Zeitpunkt fuhr eine 47-jährige Hausfrau aus Appertshofen mit ihrem
VW aus Schönbrunn kommend auf der Bergstraße ortseinwärts.
Nachdem die
Renault-Fahrerin zunächst kein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug auf der Bergstraße
sah und ihren Abbiegevorgang von der untergeordneten Leonhardistraße, die durch
die Vorfahrtsregelung „Vorfahrt gewähren“ geregelt ist, auf die Bergstraße
begonnen hatte, kam aus ihrer Sicht von links die vorfahrtsberechtigte
VW-Fahrerin.
Als diese die einfahrende Renault-Fahrerin erkannte, wich
diese reflexartig nach links aus, konnte jedoch auch dadurch nicht verhindern,
dass der Renault mit der rechten Fahrzeugfront die rechte Fahrzeugseite des VWs
streifte.
Hierbei entstand bei beiden Fahrzeugen Sachschaden in Höhe von
jeweils zirka 1.000 Euro, beide Fahrzeuge blieben jedoch fahrbereit und alle
Fahrzeuginsassen unverletzt.