Körperverletzung nach Saufgelage

(ir) Weil in Aschbuch nicht nur die 18-jährige Aufsichtsperson betrunken ist kommt es zu einer Schlägerei mit Platzwunde.

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch gegen 0:30 Uhr kam es in einem Lokal in Aschbuch zum wiederholten Male zu einer Körperverletzung unter alkoholisierten Besuchern der Gaststätte. Ein betrunkener 20-Jähriger mit 1,06 Promille schlug dabei nach einer mündlichen Auseinandersetzung mit der Faust gegen die Unterlippe eines noch stärker angetrunkenen 17-Jährigen mit 1,6 Promille, der dabei eine Platzwunde an der Lippe davontrug.
Durch das Einschreiten des Sicherheitspersonals wurde eine weitere körperliche Auseinandersetzung verhindert. Gegen den 20-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Gegen die 18-Jährige Begleitperson des Geschädigten, die zum Zeitpunkt des Vorfalls ebenfalls einen Alkoholpegel von 1,1 Promille hatte und nach vorliegender „Übernahme der Aufsichtspflicht eines Minderjährigen“ die Verantwortung für den 17-Jährigen nach Mitternacht hatte, wird wegen Verletzung der Aufsichtspflicht ermittelt.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine entsprechende „Übernahme der Aufsichtspflicht“ auch bestimmte Pflichten der Aufsichtsperson vorsieht.