(ir) In einer Gemeinschaftsunterkunft in der Gemeinde Kinding kamen
gegen Mitternacht zwei Bewohner miteinander in Streit.
An
dessen Höhepunkt warf in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch ein 24-Jähriger
mit einer Teetasse in Richtung seines 36-jährigen Kontrahenten. Die Tasse traf
ihr Ziel allerdings nicht, weil ein dritter Mitbewohner geistesgegenwärtig die
Tasse auffangen konnte. Allerdings verletzte er sich hierbei an der Hand.
Den Tassenwerfer erwartet nun eine Anzeige wegen versuchter gefährlicher
Körperverletzung sowie fahrlässiger Körperverletzung.