(ir) Ein Autofahrer missachtete in Stammham die Vorfahrt einer
Autofahrerin.
Ein 49-jähriger Einkäufer aus Stammham fuhr am
Dienstag gegen 9:30 Uhr mit seinem Audi auf der Bergstraße in Richtung
Westerhofener Straße. An der Einmündung auf die vorfahrtsberechtigte
Westerhofener Straße, deren Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen 205
„Vorfahrt gewähren“ geregelt ist, beachtete er zwar offensichtlich den aus
seiner Sicht von links kommenden Verkehr, missachtete jedoch die Vorfahrt einer
59-jährigen Rentnerin aus Stammham, die mit ihrem Opel aus Sicht des
Audi-Fahrers von rechts kommend auf der Westerhofener Straße in Richtung
Ingolstädter Straße fuhr und sich bereits unmittelbar vor der Einmündung befand.
Beim Einfahren auf die Vorfahrtsstraße streifte der Audi-Fahrer mit der linken
Front seines Fahrzeugs die linke, hintere Fahrzeugseite der Opelfahrerin und
missachtete so deren Vorfahrt. Am Opel entstand Fremdschaden in Höhe von zirka
4.000 Euro, am Fahrzeug des Unfallverursachers ebenfalls von zirka 4.000 Euro.
So wird wohl der
Weihnachtsmann dieses Jahr für den Audi-Fahrer einen Bußgeldbescheid der
Zentralen Bußgeldstelle wegen der Vorfahrtsmissachtung im Gepäck haben.