(ir) Die Polizei muss schlichtend eingreifen.
Ein
französischer Arbeiter hatte in Ernsgaden ein Zimmer für mehrere Nächte
angemietet. Den Preis dafür hatte er offenbar schon vorab bezahlt. Das Zimmer
entsprach jedoch nicht den Vorstellungen des Arbeiters. Daher wollte der Mann es
nach der ersten Nacht nicht weiternutzen und wieder ausziehen. Den Betrag für
die nicht genutzten aber bezahlten Nächte wollte er vom Vermieter zurückhaben.
Dieser war damit so gar nicht einverstanden.
Die Polizei konnte hier nur auf den Zivilrechtsweg
verweisen. Wie der Streit ausging beziehungsweise ausgeht bleibt unklar, heißt
es in dem Polizeibericht.