(ir) Kriminalpolizei klärt räuberische Erpressung im Drogenmilieu.
Vier Tatverdächtige in Haft.
Im Zuge von Ermittlungen wegen des
Verdachts auf Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und der
räuberischen Erpressung wurden vergangenen Dienstag fünf Tatverdächtige im Alter
zwischen 17 und 30 Jahren durch die Ingolstädter Kripo festgenommen. Auf Antrag
der Staatsanwaltschaft Ingolstadt wurden die vier Männer dem Haftrichter
vorgeführt. Gegen vier an der räuberischen Erpressung beteiligte Verdächtige
erging Haftbefehl.
Gegen diese bestand der Verdacht, dass die Gruppe im
Raum Eichstätt und Ingolstadt mit Betäubungsmittel dealte. Im Zuge der
Ermittlungen wandte sich ein 19-jähriger Mann an die für die Bekämpfung der
Rauschgiftkriminalität zuständigen Beamten der Kripo Ingolstadt und gab an,
durch die vier wegen angeblicher Drogenschulden unter Druck gesetzt worden zu
sein. Die vier Beschuldigten hätten versucht, diese angeblichen Schulden
zwischen Dezember und Juni 2016 mehrfach unter Anwendung von Drohungen mit
Gewalt sowie auch unter direkter Gewaltanwendung einzutreiben und hierbei
zuletzt im Juni 2016 den Zeugen in eine Eichstätter Wohnung gebracht, wo der
Zeuge körperlich misshandelt wurde und auch Werkzeuge beziehungsweise Waffen als
Drohmittel eingesetzt wurden.
Am vergangenen Dienstag griffen die
Rauschgiftfahnder der Kripo Ingolstadt dann zu und vollzogen zeitgleich bei
allen Beschuldigten die zuvor von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt erwirkten
Haftbefehle. Bei der Durchsuchung der Wohnung in Eichstätt stellten sie neben
Kleinmengen von Ecstasy, Amphetamin und Händlerutensilien auch weitere
Beweismittel für die räuberische Erpressung sicher.
Noch am gleichen Tag
wurden die Tatverdächtigen dem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete gegen die
vier an den Erpressungstaten Beteiligten im Alter von 17, 26, 29 und 30 Jahren
die Untersuchungshaft wegen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
und gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung an.
Gegen einen
18-Jährigen wurde der bestehende Haftbefehl aufgrund dessen untergeordneter
Beteiligung gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
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