75-jährige fährt mit über 2 Promille mehrere Autos an und bleibt im Gartenzaun stecken

Offensichtlich aufgrund ihrer starken Alkoholisierung beschädigte gestern Abend eine Autofahrerin in der Marieluise-Fleißer-Straße drei Fahrzeuge und einen Gartenzaun. Danach musste die Frau zur Blutentnahme und ihren Führerschein abgeben.

Die Ingolstädterin fuhr gestern Abend gegen 21:50 Uhr den Kreisverkehr in der
Lena-Christ-Straße und benötigte nach Zeugenangaben die gesamte Fahrbahnbreite. Hierbei touchierte die 75-jährige Frau mit ihrem Audi den Mercedes eines 41-jährigen Straubingers, der an einer Einfahrt zum genannten Kreisverkehr wartete. Der Mann gab gegenüber der Polizei an, dass die Frau beinahe mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs war und dann frontal auf sein Fahrzeug zusteuerte. Hierbei kam es zu einer leichten Berührung der beiden Fahrzeuge, wobei jedoch nach derzeitigen Erkenntnissen kein Sachschaden entstand. Nach diesem leichten Zusammenstoß fuhr die Ingolstädterin mit ihrem Audi weiter und kam dann schließlich in der Marieluise-Fleißer-Straße alleinbeteiligt nach links von der Fahrbahn ab. Die Frau steuerte ihren Pkw auf dem Gehweg zwischen einem geparkten Fahrzeug und einem Gartenzaun durch und berührte hierbei das geparkte Fahrzeug an der Beifahrerseite. Trotz des erneuten Anstoßes fuhr die Audi-Fahrerin weiter und blieb mit ihrem Fahrzeug dann schließlich zwischen einem weiteren geparkten Fahrzeug und dem Gartenzaun stecken. Bei Eintreffen der ersten Streifenbesatzung am Unfallort saß die Unfallverursacherin noch am Steuer des Fahrzeugs und wirkte völlig desorientiert. Da bei der Audi-Fahrerin deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden konnte, wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt eine Blutentnahme angeordnet sowie der Führerschein der 75-Jährigen sichergestellt. Ein zuvor durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte einen Wert von über zwei Promille. Die Ingolstädterin, die bei dem Verkehrsunfall auch leicht verletzt wurde, wird sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernen vom Unfallort verantworten müssen. Der Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen sowie dem Gartenzaun beläuft sich nach derzeitigen Erkenntnissen auf ca. 8.000 Euro.