Anlagebetrug geklärt

(ir) Die Kripo Ingolstadt konnte mit der Staatsanwaltschaft einen gewerbsmäßigen Kapitalbetrug in Höhe von 2,5 Millionen Euro aufklären. Die Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.

Die 48-jährige Frau nahm im Zeitraum von 2007 bis Februar 2015 in ca. 230 Fällen von rund 100 Personen teils sehr hohe Geldbeträge entgegen. Sie spiegelte den Geldgebern vor, die Beträge bei einer amerikanischen Bank anzulegen und Zinsen über 50 Prozent im Jahr zu erwirtschaften.
Tatsächlich hatte die Frau keinerlei Geschäftsbeziehungen oder Zugriffe auf Konten dieser Bank. Obwohl sie insgesamt über 5 Millionen Euro vereinnahmte, betrieb sie nur in sehr geringem Umfang Anlagegeschäfte.
Mit den ihr überlassenen Beträgen bestritt die Beschuldigte einen aufwändigen Lebensstil und schaffte sich mehrere hochwertige Fahrzeuge an.
Teilweise verwendete die Beschuldigte die Gelder für Zinszahlungen an andere Anleger, um so tatsächliche Geschäfte vorzutäuschen. Der tatsächlich entstandene Schaden dürfte sich auf über 2 Millionen Euro belaufen.

Am vergangenen Mittwoch wurden die Wohn- und Geschäftsräume der 48-Jährigen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen durchsucht. Dabei wurden umfangreiche Beweismittel und über 430.000 Euro Bargeld sichergestellt. Mehrere hochwertige Fahrzeuge wurden beschlagnahmt. Zur Gewinnabschöpfung wurden Spezialisten der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben (KPI Z) des Präsidiums hinzugezogen.

Die Beschuldigte wurde festgenommen. Angaben zur Sache machte sie nicht. Der zuständige Ermittlungsrichter erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II Haftbefehl.


Zum Schutz vor Anlagebetrug rät die Kripo Ingolstadt:

• Vertrauen Sie Ihr Geld ausschließlich seriösen Anbietern an. Lassen Sie sich aussagekräftige Referenzen nachweisen.
• Wer in Deutschland Finanzdienstleistungsgeschäfte betreiben will, benötigt dafür eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Lassen Sie sich die Erlaubnis des BAFin zeigen.
• Nehmen Sie sich Zeit. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und zum Vertragsabschluss drängen.
• Lesen Sie die AGB des Anbieters genau durch und stellen Sie bei Unklarheiten gezielte Nachfragen.
• Erkundigen Sie sich immer nach der Absicherung Ihrer Investition.
• Holen Sie Vergleichsangebote anderer Anbieter ein.
• Nutzen Sie den Service von Verbraucherzentralen und spezialisierten Anwälten (z.B. Fachanwälte für Kapitalmarktrecht) und lassen Sie die Ihnen vorliegenden Angebote prüfen.
• Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden. Der Aussicht auf einen hohen Gewinn (Rendite) steht immer ein hohes Risiko, bis hin zum Totalverlust gegenüber.
• Weitere Präventionshinweise sind z. B im Internet unter der Seite www.polizei-beratung.de eingestellt.