Nachdem ein E-Scooter-Fahrer im Suff auf die Fahrbahn stürzte, verletzte er sich und wurde vom Rettungsdienst ins Krankenhaus verbracht.
(ir) „Für Fahrer von E-Scootern, gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung genauso, wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer“, erklärte ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei. Und er fügte hinzu: „Auch die Vorschriften über den Alkoholkonsum und somit das Verbot, alkoholisiert mit seinem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, trifft auch die Führer dieser Elektrokleinstfahrzeuge.“
Ein 40-jähriger Ingolstädter war nämlich in der Nacht von Samstag auf Sonntag mit solch einem E-Scooter auf der hisiegen Klein-Salvator-Straße in Ingolstadt unterwegs. Vermutlich verlor er gegen 2:05 Uhr aufgrund seiner Alkoholisierung die Kontrolle über dieses Kleinstfahrzeug und stürzte zu Boden. Die Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt stellten bei der Unfallaufnahme einen Atemalkoholwert von über 1,2 Promille fest.
Daraufhin wurde bei dem 40-Jährigen eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein des Ingolstädters zur Vorbereitung der Einziehung beschlagnahmt. Da sich der E-Scooter-Fahrer bei dem Sturz verletzte, wurde er ins Krankenhaus verbracht. An seinem Gefährt entstand nur sehr geringer Sachschaden in Höhe von etwa 50 Euro. „Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr“, so der Verkehrspolizeisprecher abschließend.