Eisplatten fallen von einem Sattelzug gegen Windschutzscheibe eines Kleintransporters. Verletzt wird dabei niemand.
(ir) Ein 56-jähriger Lastwagenfahrer aus Polen war am Dienstagmorgen gegen 7:15 Uhr auf der A93 in Richtung Holledau unterwegs. Weil er das Dach des Planenaufbaus seines Sattelaufliegers vor Fahrtantritt nicht vom Eis befreit hatte, lösten sich während der Fahrt drei Eisplatten und flogen gegen die Windschutzscheibe des dahinter fahrenden Mercedes Sprinters eines 62-Jährigen aus dem Landkreis Pfaffenhofen. Dadurch bekam die Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite mehrere Risse. Der dabei entstandene Sachschaden wurde von der Polizei auf rund 1.000 Euro geschätzt.
Da der 56-jährige Lkw-Fahrer seiner Pflicht zum Säubern des Daches von Eis und Schnee nicht nachgekommen war und dadurch ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt wurde, kommt auf ihn ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro zu. „Es wird darauf hingewiesen, dass nicht nur Lkw- sondern auch Pkw-Fahrer verpflichtet sind vor Fahrtantritt ihr Fahrzeug von Schnee- und Eisresten zu befreien, da dies zu einer erheblichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen kann“, so ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei. Und er fügte hinzu: „Ein Nichtbeachten stellt auch dann eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn kein anderer geschädigt, beziehungsweise konkret gefährdet wird.“