Zwei Damen mittleren Alters nahmen es am Dienstag mit der Bezahlung nicht so genau und müssen sich nun wegen Diebstahls und Betrugs verantworten.
Als eine 51-Jährige am Dienstag um 15:15 Uhr ein im südöstlichen Stadtbereich
befindliches Bekleidungsgeschäft verlassen wollte schlug im Kassenbereich die
Alarmanlage der Diebstahlssicherung an. Die im nördlichen Landkreis Pfaffenhofen
beheimatete Frau wurde ins Büro gebeten und nach kurzer Zeit der herbeigerufenen
Polizeistreife übergeben. Diese fand in der Tasche der Frau zwei
Bekleidungsstücke im Gesamtwert von 92 Euro, die die Betroffene mitgehen lassen
wollte. Nach erfolgter Aufnahme des Vorfalles begleiteten die Beamten die
ertappte Frau zu deren Auto und nahmen dieses genauer in Augenschein. Auf dem
Rücksitz befanden sich zwei weitere Kleidungsstücke, die noch unbenutzt und mit
Etiketten eines in der Nähe gelegenen Geschäfts versehen waren. Da die
51-Jährige keinen Kassenbeleg vorweisen konnte, wurden auch diese Sachen
sichergestellt. Mit dem betroffenen Geschäft muss noch abgeklärt werden, ob die
Waren verkauft oder ebenfalls entwendet worden sind.
Im selben
Gewerbegebiet war bereits um 10:30 Uhr eine 68-Jährige aufgefallen, die sich
verbilligt ein Vorhangteil beschaffen wollte. Die Frau, die in einer Gemeinde im
Landkreis Eichstätt zu Hause ist, nahm ein Teil im Wert von 15 Euro aus der
Verpackung und steckte es in eine Schachtel, die mit 5 Euro ausgezeichnet war.
Die Angestellte an der Kasse bemerkte den Schwindel zwar nicht, aber eine andere
Angestellte hatte die 68-Jährige bei ihrem Vorgehen beobachtet und sie nach der
Bezahlung angesprochen. Wenn es auch nur um einen geringen Betrag geht, muss
sich die Betroffene wegen Betrug verantworten.