Diebstahl und Betrug im Ingolstädter Gewerbegebiet

Zwei Damen mittleren Alters nahmen es am Dienstag mit der Bezahlung nicht so genau und müssen sich nun wegen Diebstahls und Betrugs verantworten.

Als eine 51-Jährige am Dienstag um 15:15 Uhr ein im südöstlichen Stadtbereich befindliches Bekleidungsgeschäft verlassen wollte schlug im Kassenbereich die Alarmanlage der Diebstahlssicherung an. Die im nördlichen Landkreis Pfaffenhofen beheimatete Frau wurde ins Büro gebeten und nach kurzer Zeit der herbeigerufenen Polizeistreife übergeben. Diese fand in der Tasche der Frau zwei Bekleidungsstücke im Gesamtwert von 92 Euro, die die Betroffene mitgehen lassen wollte. Nach erfolgter Aufnahme des Vorfalles begleiteten die Beamten die ertappte Frau zu deren Auto und nahmen dieses genauer in Augenschein. Auf dem Rücksitz befanden sich zwei weitere Kleidungsstücke, die noch unbenutzt und mit Etiketten eines in der Nähe gelegenen Geschäfts versehen waren. Da die 51-Jährige keinen Kassenbeleg vorweisen konnte, wurden auch diese Sachen sichergestellt. Mit dem betroffenen Geschäft muss noch abgeklärt werden, ob die Waren verkauft oder ebenfalls entwendet worden sind.

Im selben Gewerbegebiet war bereits um 10:30 Uhr eine 68-Jährige aufgefallen, die sich verbilligt ein Vorhangteil beschaffen wollte. Die Frau, die in einer Gemeinde im Landkreis Eichstätt zu Hause ist, nahm ein Teil im Wert von 15 Euro aus der Verpackung und steckte es in eine Schachtel, die mit 5 Euro ausgezeichnet war. Die Angestellte an der Kasse bemerkte den Schwindel zwar nicht, aber eine andere Angestellte hatte die 68-Jährige bei ihrem Vorgehen beobachtet und sie nach der Bezahlung angesprochen. Wenn es auch nur um einen geringen Betrag geht, muss sich die Betroffene wegen Betrug verantworten.