(ir) Der Ingolstädter Kriminalpolizei ist ein Schlag gegen die
internationale Rauschgiftkriminalität gelungen.
Eine
routinemäßige Verkehrskontrolle der Neuburger Polizei löste letztlich eine
internationale Festnahme- und Durchsuchungsaktion der Kripo Ingolstadt aus, an
der Sicherheitsbehörden in der Schweiz und die Kriminalpolizei in Zwickau
beteiligt waren. Vollzogen wurden 10 von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt
erwirkte Haftbefehle. Sichergestellt wurden 1,2 kg hochwertiges Amphetamin, 1 kg
Ecstasy, 1,27 Kilo Marihuana, 22 Gramm Kokain, eine Marihuana-Aufzuchtanlage,
ein Totschläger, zwei Schreckschusswaffen und rund 2000 Euro Bargeld.
Der Leiter des
Ingolstädter Rauschgiftkommissariats, Erster Kriminalhauptkommissar (EKHK)
Stefan Hagen wertete die am 28. Oktober durchgeführte Aktion als empfindlichen
Schlag gegen die Rauschgiftszene in Neuburg/Donau, Ingolstadt und Eichstätt.
Im Vorfeld der Festnahmeaktion erwirkte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt 6
Haftbefehle, bezüglich 4 weiterer Tatverdächtiger war die vorläufige Festnahme
angeordnet. Der Vollzug erfolgte gleichzeitig in der Schweiz, Zwickau und an den
Wohnsitzen der Beschuldigten im Raum Neuburg/Donau, Ingolstadt und Eichstätt.
Nach der Vorführung von insgesamt 10 Festgenommenen im Alter von 16 bis 53
Jahren ordnete der Haftrichter in fünf Fällen die Untersuchungshaft an.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Verkehrskontrolle in den frühen
Morgenstunden des 25. Juni dieses Jahres. Eine Polizeistreife der Polizei
Neuburg stellte 600 Gramm Amphetamin sicher. Der Fahrer des angehaltenen Autos
versuchte noch, eine Plombe des Rauschgiftes wegzuwerfen. Die weiteren
Ermittlungen der Kripo Ingolstadt führten auf die Spur des 22-jährigen
Haupttäters, den die Ermittler schließlich in der Schweiz lokalisieren konnten.
Vom Kanton Wallis aus betrieb dieser zusammen mit einem 23-jährigen Komplizen
aus Zwickau einen sehr regen Handel mit Amphetamin und Kokain. Per Post wurden
Drogenpäckchen an die Unterhändler im Raum Neuburg, Ingolstadt und Eichstätt
versandt und von dort an Konsumenten weiterverteilt. Auch die Bezahlung der
Drogenlieferungen aus der Schweiz erfolgte auf dem Postweg.