Drogensünder hat keinen Führerschein für Elektroroller



Weil er durch sein längst abgelaufenes Versicherungskennzeichen aufgefallen war, wurde ein E-Scooter-Fahrer kontrolliert. Dabei kamen weitere Delikte ans Tageslicht.

(ir) Wie die Polizei mitteilte, war ein 21-jähriger Kfz-Mechaniker aus Ingolstadt in der Nacht von Freitag auf Samstag gegen 0:30 Uhr auf seinem Elektroroller am hiesigen Paradeplatz stadtauswärts unterwegs. Da an seinem Fahrzeug ein abgelaufenes und somit schon monatelang nicht mehr gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war, wurde er von der Polizei gestoppt.



Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich dann noch heraus, dass es sich bei dem Roller um ein nicht zulassungsfähiges Modell mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h handelte. Das wiederum hat zur Folge, dass der Fahrer des Rollers eine Fahrerlaubnis der Klasse 1 für sein Kraftfahrzeug benötigt hätte, die er aber nicht besitzt.



Zudem fiel der Rollerfahrer durch drogentypische Ausfallerscheinungen auf. Tatsächlich bestätigte ein Drogenschnelltest dann auch den Verdacht der Polizisten und reagierte positiv auf Amfetamin und THC, weshalb ein Arzt verständigt wurde, der auf der Polizeidienststelle die angeordnete Blutentnahme durchführte.



Der Roller, mit dem im öffentlichen Straßenverkehr in keinem Fall teilgenommen werden darf, wurde von den Streifenpolizisten erstmal sichergestellt. „Bezüglich seiner begangenen Straftaten erwartet den Rollerfahrer nun ein saftiges Strafverfahren“, so ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei.



Und er fügte hinzu: „Außerdem bekommt auch die Führerscheinstelle einen Abdruck des Vorganges übersandt, da der Fahrer unter Drogeneinfluss mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen hat.“