E-Scooter ist nicht zulassungsfähig


 
Ein 19-Jähriger war mit einem nicht zulässigem E-Scooter unversichert in Ingolstadt unterwegs.

(ir) Einer zufällig vorbeifahrenden Polizeistreife fiel in der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 3:00 Uhr in der Südlichen Ringstraße in Ingolstadt ein E-Scooter auf, der ohne das erforderliches Versicherungskennzeichen betrieben wurde. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der 19-jährige Fahrer für sein Elektrokleinstfahrzeug keinen Versicherungsschutz besaß. „Diesen konnte er auch nicht besitzen, da es sich bei seinem E-Scooter um ein nicht zulassungsfähiges Fahrzeug handelte“, so ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei.



Und er fügte hinzu: „Da der E-Scooter weit über die zulässigen 20 km/h schnell fährt, konnte dieser für den Betrieb auf öffentlichem Verkehrsgrund in Deutschland auch nicht zugelassen werden.“ Neben einer Strafanzeige wegen der nicht vorhandenen Haftpflichtversicherung erwartet den Ingolstädter eine weitere Strafanzeige, weil für das Führen dieses Fahrzeuges ein Führerschein der Klasse A1 erforderlich gewesen wäre. Den besitzt der 19-Jährige ebenfalls nicht. „Die Weiterfahrt wurde unterbunden“, so der Verkehrspolizeisprecher abschließend.