Ein Reifenplatzer auf der A9 deckt beim Fahrer eine Vielzahl von Straftaten auf

Ein 30-Jähriger aus Tübingen fuhr am Sonntag mit seinem Hyundai auf der A9 in Richtung Nürnberg, als ihm um 6:10 Uhr kurz vor der Anschlussstelle Ingolstadt-Süd ein Reifen platzte. Er kam dadurch nach rechts von der Fahrbahn ab und der Pkw wurde erheblich beschädigt.

Bei Eintreffen der Polizei gaben seine beiden Mitfahrer an, dass der Fahrer sich bereits zu Fuß auf den Weg machte, um in der Stadt einen Abschleppdienst zu besorgen. Der Bergedienst kam, jedoch ohne den Fahrer. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass das angebrachte Kennzeichen zu einem anderen Fahrzeug, einem Ford gehört. Dieser Ford war jedoch schon seit mehreren Jahren stillgelegt. Für das Unfallfahrzeug bestand keine Zulassung, kein Versicherungsschutz und somit wurde auch keine Steuer entrichtet.

Eine Zivilstreife konnte den Fahrer kurze Zeit später auf einem Flohmarkt in Ingolstadt aufgreifen. Bei der Durchsuchung konnte eine Kleinstmenge verbotene Kräutermischung aufgefunden werden. Ein Drogentest verlief jedoch negativ. Gegen den 30-Jährigen bestand zudem ein Haftbefehl wegen Beleidigung der Staatsanwaltschaft Hechingen. Die Haft konnte er durch Zahlung von 300 Euro abwenden. Weiter ist er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Auf welche Weise er die Kennzeichen erlangte, werden die weiteren Ermittlungen zeigen. Er ist jedoch rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs. Der Unfallverursacher und ein Mitfahrer wurden leicht verletzt. Am Pkw entstand Totalschaden von rund 3.000 Euro.