(ir) Die Ingolstädter Polizei hat in Zusammenarbeit mit dem
städtischen Verkehrsüberwachungsdienst täglich für mehrere Stunden Fahrradfahrer
im Stadtgebiet kontrolliert.
Unterstützt wurden die
Ingolstädter Polizisten dabei von jungen Kollegen der Bereitschaftspolizei aus
Eichstätt. Die jungen Polizisten sollten im Rahmen ihrer Ausbildung erste
Erfahrungen in der Kommunikation mit den Bürgern sammeln und die in der Theorie
behandelten Grundsätze in der Praxis anwenden. Die meisten Bürger äußerten sich
zu den Aktionen positiv, nicht wenige meinten sogar, man sollte solche Maßnahmen
ruhig öfter durchführen, da sie schließlich der Sicherheit für alle dienten. Nur
vereinzelt waren missmutige Äußerungen von kontrollierten Personen zu vernehmen.
Von Dienstag bis Donnerstag wurden insgesamt rund 2.100 Radfahrer angehalten
und einer Kontrolle unterzogen. Dabei gab es 245-mal Anlass, das Fahrverhalten
der Radler zu beanstanden. 455 der näher betrachteten Fahrräder wiesen Mängel
auf, die dem Besitzer erläutert werden mussten.
Entsprechend der Ankündigung
sollten die Fahrradkontrolltage überwiegend der Vorbeugung und Beratung dienen,
was sich auch bei den tatsächlich getroffenen Maßnahmen deutlich niederschlägt.
In den 700 Fällen, bei denen eine kostenpflichtige Verwarnung hätte
ausgesprochen werden können beließen es die Beamten 567-mal bei einer mündlichen
Belehrung beziehungsweise kostenfreien Verwarnung. 133 Unbelehrbare
Fahrradfahrer wurden in der Fußgängerzone durch den Verkehrsüberwachungsdienst
mit 15 Euro verwarnt. In einem Fall muss ein Fahrradfahrer mit einem Bußgeld
rechnen, da er seine Personalien nicht angeben wollte.
Vereinzelt nahmen
die Beamten auch die Rahmennummern der Fahrräder genauer unter die Lupe und
führten Abfragen durch. Keines der abgefragten Fahrräder war dabei als gestohlen
gemeldet.
Ein 19-jähriger Fahrradfahrer aus Ingolstadt, der am Donnerstag
gegen 13:00 Uhr als Geisterradler auf der Konrad-Adenauer-Brücke unterwegs war,
musste sich aufgrund seines auffälligen Verhaltens einer genaueren Kontrolle
unterziehen. Dabei wurde bei ihm eine kleine Menge Marihuana aufgefunden. Im
Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei dem 19-Jährigen konnte dann eine weitere
Kleinmenge Betäubungsmittel und eine Schreckschusspistole mit dazugehöriger
Munition aufgefunden und beschlagnahmt werden. Er muss sich jetzt wegen eines
Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz und nach dem Waffengesetz
verantworten.