Erfolgreiche Fahrradkontrolltage

(ir) Die Ingolstädter Polizei hat in Zusammenarbeit mit dem städtischen Verkehrsüberwachungsdienst täglich für mehrere Stunden Fahrradfahrer im Stadtgebiet kontrolliert.

Unterstützt wurden die Ingolstädter Polizisten dabei von jungen Kollegen der Bereitschaftspolizei aus Eichstätt. Die jungen Polizisten sollten im Rahmen ihrer Ausbildung erste Erfahrungen in der Kommunikation mit den Bürgern sammeln und die in der Theorie behandelten Grundsätze in der Praxis anwenden. Die meisten Bürger äußerten sich zu den Aktionen positiv, nicht wenige meinten sogar, man sollte solche Maßnahmen ruhig öfter durchführen, da sie schließlich der Sicherheit für alle dienten. Nur vereinzelt waren missmutige Äußerungen von kontrollierten Personen zu vernehmen.

Von Dienstag bis Donnerstag wurden insgesamt rund 2.100 Radfahrer angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Dabei gab es 245-mal Anlass, das Fahrverhalten der Radler zu beanstanden. 455 der näher betrachteten Fahrräder wiesen Mängel auf, die dem Besitzer erläutert werden mussten.
Entsprechend der Ankündigung sollten die Fahrradkontrolltage überwiegend der Vorbeugung und Beratung dienen, was sich auch bei den tatsächlich getroffenen Maßnahmen deutlich niederschlägt.
In den 700 Fällen, bei denen eine kostenpflichtige Verwarnung hätte ausgesprochen werden können beließen es die Beamten 567-mal bei einer mündlichen Belehrung beziehungsweise kostenfreien Verwarnung. 133 Unbelehrbare Fahrradfahrer wurden in der Fußgängerzone durch den Verkehrsüberwachungsdienst mit 15 Euro verwarnt. In einem Fall muss ein Fahrradfahrer mit einem Bußgeld rechnen, da er seine Personalien nicht angeben wollte.

Vereinzelt nahmen die Beamten auch die Rahmennummern der Fahrräder genauer unter die Lupe und führten Abfragen durch. Keines der abgefragten Fahrräder war dabei als gestohlen gemeldet.

Ein 19-jähriger Fahrradfahrer aus Ingolstadt, der am Donnerstag gegen 13:00 Uhr als Geisterradler auf der Konrad-Adenauer-Brücke unterwegs war, musste sich aufgrund seines auffälligen Verhaltens einer genaueren Kontrolle unterziehen. Dabei wurde bei ihm eine kleine Menge Marihuana aufgefunden. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei dem 19-Jährigen konnte dann eine weitere Kleinmenge Betäubungsmittel und eine Schreckschusspistole mit dazugehöriger Munition aufgefunden und beschlagnahmt werden. Er muss sich jetzt wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz und nach dem Waffengesetz verantworten.