Symbolfoto
Beim Einfahren in die Manchinger Straße übersah gestern Nachmittag
ein Volvo-Fahrer einen vorfahrtsberechtigten Radfahrer.
Am Mittwochnachmittag wollte ein 48-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Eichstätt mit
seinem
Volvo von der Scheelestraße nach rechts in die Manchinger Straße einbiegen und
übersah
dabei einen Radfahrer. Der 65-jährige Radler, ebenfalls aus dem
Landkreis Eichstätt, war auf dem für beiden Richtungen freigegebenen Radweg
stadtauswärts unterwegs und wurde von dem einbiegenden Volvo erfasst. Durch den
Anstoß kam der Radfahrer zu Sturz und zog sich dabei eine Gehirnerschütterung
zu.
Insgesamt entstand an beiden Fahrzeugen ein Sachschaden von knapp 200
Euro.
Neben einer fahrlässigen Körperverletzung muss sich der Volvo-Fahrer
zudem wegen einem Vergehen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten. Im
Rahmen der Unfallaufnahme stellte nämlich sich heraus, dass der Mann den Pkw
trotz ständigem
Aufenthaltsort in Deutschland noch in Polen zugelassen hatte
und das Fahrzeug somit dem deutschen Zulassungsverfahren unterliegen würde.