(ir) Polizei kontrolliert ein Anhängergespann. Der Autofahrer kann keine
gültige Fahrerlaubnis vorweisen und muss den Anhänger stehen lassen.
Ein 45-jähriger Ingolstädter war am Samstagvormittag gegen 8:30 Uhr mit
einem Pkw-Anhängergespann in Ingolstadt unterwegs. In der Mörikestraße wurde der
Autofahrer von einer Streifenbesatzung der Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt
einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass die
zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination des Ingolstädter, der lediglich
die Führerscheinklasse B vorzeigen konnte, über 5.000 Kilogramm betrug. Mit der
vorliegenden Führerscheinklasse ist jedoch nur das Führen einer
Fahrzeugkombination von bis zu 3.500 Kilogramm erlaubt.
Gegen den
Ingolstädter wurde ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Die Fahrt musste der 45-Jährige ohne Anhänger fortsetzen.
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