Gegen Verkehrszeichen gefahren

(ir) Ein Mann teilt der Polizei mit, dass er kurz am Steuer eingenickt ist. Die Polizei muss klären, ob Alkohol Schuld am Sekundenschlaf ist.

Ein 31-jähriger Autofahrer meldete sich am Samstag gegen 6:00 Uhr telefonisch bei der Polizei, weil er mit seinem Auto in der Ingolstädter Römerstraße gegen ein Verkehrszeichen gefahren war.
An der Unfallstelle stellten die hinzugerufenen Polizisten ein an der Front stark beschädigtes und nicht mehr fahrbereites Auto sowie das beschädigte Verkehrszeichen fest. Der Fahrer begründete seinen Unfall damit, dass er kurz eingenickt sei.
„Ob das allerdings der alleinige Grund ist, ist noch zur klären“, teilte ein Polizeisprecher mit.
Die Polizisten stellten bei dem Mann leichten Alkoholgeruch fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest erbrachte einen Wert im Grenzbereich, sodass sich der Beschuldigte einer Blutentnahme unterziehen musste. Das Ergebnis wird zeigen, ob ein unfallrelevanter Alkoholwert vorlag.

„Allein aufgrund der Tatsache, dass der Mann am Steuer einschlief, wird gegen ihn jedoch schon wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt“, so ein Polizeisprecher abschließend.

 

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