Bei einer Kontrolle auf der A9 und der A93 wurden zahlreiche Verstöße festgestellt.
(ir) Die Ingolstädter Verkehrspolizeiinspektion führte am Montag zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr eine groß angelegte Kontrollaktion auf zwei Autobahnen durch. Dabei wurden auf der A9 auf Höhe der Anschlussstelle Ingolstadt-Nord, sowie des Autobahndreiecks Holledau auf der A93 von zivilen und uniformierte Kräfte gezielt auffällige Verkehrsteilnehmer selektiert und den Kontrollstellen zugeführt. Dort fand dann eine ganzheitliche Kontrolle der Fahrzeuge und ihrer Insassen statt. Auch der gewerbliche Güterverkehr stand dabei im Fokus.
Priorisiert wurde nicht nur die Ahnung von Verkehrsverstößen, sondern auch die Überprüfung, ob die Fahrzeuginsassen in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis oder beispielsweise zur Fahndung ausgeschrieben waren. Weiterhin von Interesse war, ob zudem illegale beziehungsweise gestohlene Güter transportiert oder mitgeführt wurden. Zeitgleich fand am Auffahrtsast der A93 von Regensburg kommend auf die A9 in Fahrtrichtung München eine Geschwindigkeitskontrolle statt. Insgesamt wurden dort 4.341 Fahrzeuge kontrolliert. 152 mussten dabei beanstandet werden. Bei elf ausländischen Fahrzeugführern wurde gleich vor Ort eine Sicherheitsleistung einbehalten. Drei Personen müssen mit einem Fahrverbot rechnen. Bei erlaubten 60km/h erreichte Spitzenreiter hierbei eine gemessene Geschwindigkeit von 114 km/h.
Neben Polizeieinheiten waren in die Kontrolle auch der Zoll und das Bundesamt für Güterverkehr eingebunden. Für die Verpflegung der Kräfte sorgte zudem Personal der Pionierkaserne Auf der Schanz aus Ingolstadt. Von den zirka 60 Einsatzkräften wurden insgesamt 62 Autos, 16 Lastwagen und 141 Personen kontrolliert werden. Dabei stellten die Beamten zahlreiche Verstöße fest. „Eine Person war unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs, eine weitere befand sich nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis“, so ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei. Bei insgesamt drei Lastwagenfahrern musste die Weiterfahrt aufgrund von Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten, der zulässigen Fahrzeughöhe, sowie erheblicher Überladung unterbunden werden. Ebenfalls gehäuft fanden sich Personen, die während der Fahrt ihr Mobiltelefon benutzten: Insgesamt sieben Mal musste ein Bußgeld verhängt werden, drei Personen mussten dieses aufgrund eines fehlenden Wohnsitzes in Deutschland vor Ort bezahlen.