Illegale Tötung von Greifvögeln



Polizei setzt deutliches Zeichen gegen Naturschutzkriminalität.

(ir) In den vergangenen Jahren sind in den Landkreisen Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen mehrfach vergiftete Greifvögel aufgefunden worden, zuletzt in der Gemarkung Langenmosen. Im Dezember wurde dort ein Mäusebussard festgestellt, der mit dem Kontaktgift Carbofuran vergiftet worden war.



Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord setzte nun zum wiederholten Male ein deutliches Zeichen gegen die illegale Nachstellung und Tötung geschützter Greifvögel.



Am heutigen Mittwoch waren mehrere Einsatzkräfte an einer großangelegten Absuche im Gemeindebereich Langenmosen beteiligt. Die Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord wurden dabei von einem Diensthundeführer sowie von Drohnenpiloten der Polizeiinspektion Flughafen München unterstützt.



Die großflächige Absuche im Gemeindebereich Langenmosen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, hatte vordergründig das Auffinden möglicher Giftköder oder toter Greifvögel zum Ziel, zudem sollte die Bevölkerung sensibilisiert werden und potentielle Täter von weiteren Taten abgehalten werden.



„Erfreulicherweise konnten in den abgesuchten Bereichen weder auf unnatürliche Weise zu Tode gekommene Greifvögel, noch Giftköder aufgefunden werden“, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in Ingolstadt.



Erster Polizeihauptkommissar Christian Linden, Leiter der Polizeiinspektion Schrobenhausen, fasst den Einsatzerfolg zusammen: „Mit der heutigen Absuche mit Diensthunden und moderner Drohnentechnik zeigen wir, dass die Polizei Naturschutzkriminalität ernst nimmt und das Töten von Greifvögeln keinesfalls toleriert wird.“



Da in den Bereichen Mainburg und Kelheim erst im Januar zwei vergiftete Uhus aufgefunden worden waren, führte zeitgleich das benachbarte Polizeipräsidium Niederbayern am heutigen Mittwoch eine großangelegte Absuchaktion mit Hilfe von Diensthunden und Drohnen durch. Im Rahmen der dortigen Absuche konnten erfreulicherweise ebenfalls keine Giftköder oder aufgrund von Giftködern verstorbene Vögel aufgefunden werden.



Alle in Deutschland lebenden Greifvögel wie Mäusebussard, Turmfalke, Rohrweihe oder Rotmilan sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt, da viele heimische Greifvogel- und Eulenarten im Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht sind. Daher stellt das Nachstellen mittels Fallen oder gar das Töten durch Abschuss oder Gift eine Straftat dar, für die das Gesetz Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vorsieht.



In der Vergangenheit aufgefundene, mutwillig vergiftete Greifvögel wurden häufig durch das hochtoxische, seit 2008 in der EU verbotene Insektizid Carbofuran getötet. Das Kontaktgift stellt selbst in geringen Dosen eine außerordentliche Gefahr für Mensch und Tier dar. Wer Giftköder auslegt, gefährdet also nicht nur streng geschützte Vogelarten, sondern auch Haustiere und Menschen.
Sollten Sie einen verendeten Greifvogel fernab von Straßen oder einen mutmaßlich mit Gift präparierten Köder (häufig in Form von Hühnereiern, Fleischresten oder totem Hausgeflügel) entdecken, verständigen Sie die Polizei. Fassen Sie tote Greifvögel oder Köder nicht an.