Jugendliche schlagen 27-Jährigen bewusstlos


 
Bei einer Rauferei verpasste ein 14-Jähriger einem Betrunkenen einen Kinnhaken, der ging zu Boden und schlug mit dem Kopf auf der Straße auf.

(ir) Am gestrigen frühen Donnerstagabend gerieten zwei Jugendliche am Ingolstädter Busbahnhof mit einem alkoholisierten Mann in Streit, der sich im weiteren Verlauf zu einer Rauferei entwickelte. Die 13- und 14-Jährigen schlugen dabei gemeinsam auf den 27-jährigen Ingolstädter ein. Während der jüngere der beiden mit den Fäusten zuschlug und dem Mann eine Ohrfeige gab, verpasste der Ältere ihm einen Kinnhaken, so dass dieser zu Boden ging und mit dem Kopf auf der Straße aufschlug.



Der Angegriffene zog sich dabei eine Platzwunde am Hinterkopf zu und verlor kurzzeitig das Bewusstsein. Der Verletzte wurde vom Rettungsdienst nach Erstversorgung an der Unfallstelle ins Krankenhaus verbracht. Ein Atemalkoholtest bei ihm ergab eine Wert von über 1,2 Promille.

Bis zum Eintreffen der Polizei hatten sich die beiden Jugendlichen bereits aus dem Staub gemacht. Bei der Aufnahme der Personalien von anwesenden Personen zeigte sich eine 25-jährige Ingolstädterin äußerst unkooperativ und aggressiv. Dies ging so weit, dass sie den Beamten Schläge androhte. Wegen ihres Verhaltens wurde die Frau, eine Bekannte des Verletzten, von den Polizisten in Gewahrsam genommen und zur Dienststelle verbracht. Dabei trat sie nach den Beamten und schlug in deren Richtung. Eine Polizistin erhielt einen Tritt gegen den Oberschenkel, konnte aber ihren Dienst weiterhin verrichten.



Die beiden Jugendlichen wurden kurz nach der Rauferei im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen am Nordbahnhof festgenommen. Sie wurden zur Polizeidienststelle verbracht und dort ihren Eltern übergeben. Gegen die Jungen wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Der 27-Jährige muss sich ebenfalls strafrechtlich verantworten. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Körperverletzung eingeleitet, da er selbst bei der Auseinandersetzung zuschlug. Seine Begleiterin, die nicht alkoholisiert war, machte sich unter anderem wegen Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Widerstands strafbar.