Verkehrskontrolle 1:
Ein 26-jähriger Toyota-Fahrer wurde
am Donnerstag gegen 22:30 Uhr in der Ingolstädter Roderstraße zur
Verkehrskontrolle angehalten. Nachdem die Beamten bei dem Mann aus dem Landkreis
Eichstätt Alkoholgeruch feststellten, musste er sich einem Alkoholtest
unterziehen, der einen Wert von knapp einer Promille ergab. Er musste sein Auto
stehen lassen. Ihn erwarten nun ein Bußgeld von 500 Euro Euro und ein
1-monatiges Fahrverbot.
Verkehrskontrolle 2:
Kurze Zeit später gegen 22:35 Uhr wurde in der Nürnberger Straße ein 56-jähriger
Motorradfahrer zur Kontrolle angehalten. Auch hier wurde Alkoholgeruch
festgestellt. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 0,6 Promille. Der
Ingolstädter musste seine Aprilia abstellen. Auch er muss mit einem Bußgeld und
einem Fahrverbot rechnen.
Verkehrskontrolle 3:
Eine 45-jährige Manchingerin wurde am Freitag um 0:55 Uhr mit ihrem Fiat Auf der
Schanz kontrolliert. Auch hier zeigte das Atemmessgerät einen Wert von 0,6
Promille an. Da sich die Frau mit einem gerichtsverwertbaren Alkoholtest nicht
einverstanden erklärte, musste sie sich einer Blutentnahme unterziehen. Ihr
Fahrzeug musste sie an Ort und Stelle stehen lassen.
Verkehrskontrolle 4:
Mit einem Bußgeld wird es bei einem 23-jährigen
Gaimersheimer nicht abgetan sein. Der Mann wurde mit seinem Skoda in der Nacht
auf Freitag gegen 3:05 Uhr in der Manchinger Straße zur Verkehrskontrolle
angehalten. Auch hier verriet eine deutliche Fahne, dass der Mann nicht nüchtern
war. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,5 Promille. Der 23-jährige
musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Ihn erwartet ein Strafverfahren
wegen Trunkenheit im Verkehr.
Verkehrskontrolle 5:
Anders gestaltete sich die Situation bei der
Verkehrskontrolle eines 26-jährigen Ingolstädters am Donnerstagabend gegen 23:30
Uhr. Der Mercedes-Fahrer war bei seiner Kontrolle auf der Glacisbrücke nüchtern,
konnte dabei aber nur eine polnische Fahrerlaubnis vorweisen. Die Überprüfung
ergab, dass eine unanfechtbare Entscheidung besteht, dass die Fahrerlaubnis
nicht gilt. Auch für den 57-jährigen war die Fahrt damit beendet. Er musste
seinen Pkw abstellen. Ich erwartet nun ein Verfahren wegen Fahren ohne
Fahrerlaubnis.