Nicht zulässiger Barbetrieb



Ein Barbetreiber muss nun mit einer Anzeige rechnen.

(ir) In der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 4:15 Uhr stellte die Polizei in der Ingolstädter Theresienstraße fest, dass in einer dortigen Bar sowohl im Außen- als auch im Innenbereich noch reger Betrieb herrscht. „Hierbei wurden durch Gäste an Tischen sitzend Getränke konsumiert“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei.



Und er fügte hinzu: „Der Betreiber wurde angewiesen, den Betrieb umgehend einzustellen.“ Eine Genehmigung konnte der Gastronom nicht vorzeigen. Der Betreiber muss nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige unter anderem nach dem Gaststättengesetz rechnen.