Doppeltes Pech hatte ein 50-jähriger Ingolstädter, der Montagfrüh mit seinem
Pkw mit Anhänger in eine Verkehrskontrolle in der Westlichen Ringstraße geriet.
Zunächst stellten die Beamten fest, dass das geführte Fahrzeuggespann ein
zulässiges Gesamtgewicht von über 3.500 kg hatte. Der 50-Jährige konnte bei der
Kontrolle jedoch nur den Führerschein der Klasse B vorweisen, obwohl die
Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich gewesen wäre. Da der Mann auch stark
nach Alkohol roch, wurde ein Alkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 0,6
Promille ergab.
Neben einer Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
erwartet den 50-Jährigen darüber hinaus noch ein mindestens einmonatiges
Fahrverbot wegen seiner Promillefahrt.