Eine Polizeistreife stoppte einen Rollerfahrer, der im Stadtgebiet mit zirka 70 km/h unterwegs war.
(ir) Einer Streife der Ingolstädter Polizeiinspektion fiel am Mittwochnachmittag gegen 14:00 Uhr auf der Theodor-Heuss-Straße ein Roller mit Versicherungskennzeichen auf, dessen Fahrer mit zirka 70 km/h ziemlich flott unterwegs war. Die Streifenpolizisten hielten den 32-Jährigen an und überprüften Fahrzeug und Fahrer. Der 32-Jährige konnte lediglich einen Führerschein der Klasse B vorweisen, was für diesen Roller, der laut Fahrzeugpapieren als Leichtkraftrad eingestuft ist, nicht ausreicht. Den Mann erwartet diesbezüglich eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Weiterer Abklärung bedarf der Roller selbst. Obwohl mit 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit in den Papieren eingetragen, ist er nicht mit einem amtlichen Kennzeichen, sondern nur mit Versicherungskennzeichen unterwegs. Zudem muss die Polizei noch abklären, ob die festgestellten 70 km/h lediglich dem ungeeichten Tacho des Dienstfahrzeuges geschuldet sind, oder ob an dem Fahrzeug zusätzlich eine Manipulation vorliegt.