Fasching feiern ja, aber dann bitte nicht hinters Steuer.
(ir) In den kommenden Wochen steht wieder eine Vielzahl von Faschingsveranstaltungen auf dem Programm. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass gerade in dieser Zeit zahlreiche Verkehrsteilnehmer mit Alkohol oder Drogen am Steuer unterwegs sind. Dies stellt nach wie vor eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr dar.
Aus diesem Grund werden die Dienststellen im Schutzbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in den nächsten Wochen ihre Kontrollen noch verstärken.
Allein während der Faschingswochen im vergangenen Jahr, stellten die Polizeibeamten im nördlichen Oberbayern 135 Alkohol- und Drogendelikte fest. Dabei wurden 100 Blutentnahmen durchgeführt und 62 Führerscheine sichergestellt. In 38 Fällen war Alkohol- oder Drogenkonsum die Ursache für Verkehrsunfälle, bei denen 1 Person getötet und 24 verletzt wurden.
Empfindliche Strafen gibt es für Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Bereits ab 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum, sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von mindestens 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens 1 Monat Fahrverbot vor. Noch teurer wird es, wenn man sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten muss. Dies ist der Fall, wenn jemand ein Kraftfahrzeug mit mehr als 0,3 Promille oder unter Drogeneinfluss führt und dabei einen Verkehrsunfall verursacht. Ab einem Wert von 1,1 Promille, der sogenannten „absoluten Fahruntauglichkeit“, liegt in jedem Fall eine Straftat vor und zieht neben einer Geldstrafe auch regelmäßig einen längeren Führerscheinentzug nach sich.
Bedenken sollte man auch, dass der Verlust des Führerscheins neben den rechtlichen Sanktionen, auch erhebliche Auswirkungen im Privatbereich, zum Beispiel auf den Arbeitsplatz, haben kann.
Damit Sie Ihre Faschingsgaudi genießen können und keine bösen Überraschungen erleben, rät die Polizei:
- Klären Sie vor dem Feiern ab, wer auf den Genuss von Alkohol verzichtet oder wie Sie sicher anderweitig nach Hause kommen
- Greifen Sie nach Alkoholgenuss auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück
- Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Fahrzeug ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrzeugführer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht
- Unterschätzen Sie auch am Tag danach nicht die Wirkung von Restalkohol, nur etwa 0,1 Promille baut der Körper pro Stunde ab