Nachdem ein junger Autofahrer die Verkehrsregel „Vorfahrt gewähren“ missachtete, stieß er mit einem anderen Pkw zusammen.
(ir) Am Sonntagvormittag gegen 10:45 Uhr fuhr ein 22-jähriger Autofahrer aus Neuburg auf der Stengelheimer Rosenstraße in Fahrtrichtung der Kreuzung Staatsstraße 2046 / Kreisstraße ND13. An der Kreuzung galt für den jungen Mann „Vorfahrt gewähren“. Als er in den Kreuzungsbereich einfuhr, übersah er einen von links kommenden Pkw, der von einem 48-jährigen Mann gesteuert wurde und stieß mit ihm zusammen.
Bei der Unfallaufnahme stellten die Streifenpolizisten fest, dass der 22-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Außerdem stellten die Beamten bei dem Unfallverursacher deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,18 Promille. Daraufhin musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. Die Freiwillige Feuerwehr aus Untermaxfeld war an der Unfallstelle im Einsatz. Der Schaden an den Fahrzeugen wurde von den unfallaufnehmenden Polizisten auf rund 12.000 Euro geschätzt. Der junge Unfallverursacher wurde bei dem Zusammenstoß leicht verletzt.