Die Polizei kontrollierte einen Rollerfahrer, der keinen Führerschein und keinen Versicherungsschutz hatte.
(ir) Ein 30-jähriger Rollerfahrer aus Burgheim war am Dienstagabend auf der dortigen Bertoldsheimer Straße unterwegs. Gegen 18:05 Uhr stoppte ihn dort eine Streifenbesatzung der Neuburger Polizei, weil er noch mit einem schwarzen Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr unterwegs war.
„Für den erforderlichen Versicherungsschutz bedarf es seit 1. März 2021 eines blauen Versicherungskennzeichens“, so ein Sprecher der Neuburger Polizei. Und er fügte hinzu: „Im Rahmen der Kontrolle wurde zudem festgesellt, dass der Rollerfahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.“
Den 30-Jährigen erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.