Gespannfahrer hat keine Fahrerlaubnis



Nach einer Verkehrskontrolle leiteten die Polizisten ein Strafverfahren ein.

(ir) Wie die Polizei mitteilte, war am Samstagmittag ein 32-jähriger Autofahrer in Rennertshofen-Riedensheim unterwegs. Dort stoppte ihn gegen 11:25 Uhr eine Streifenbesatzung der Neuburger Polizei. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeuggespanns konnte der 32-jährige Lenker keine Fahrerlaubnis vorweisen.



„Für die Kombination aus Zugfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.800 Kilogramm und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.000 Kilogramm wäre die Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich gewesen“, so ein Sprecher der Neuburger Polizei.



Und er fügte hinzu: „Der Gespannführer war aber lediglich im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B.“ Die Weiterfahrt des 32-Jährigen wurde von den Polizisten untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.