Internetbetrüger aufgesessen

(ir) Eine Kundin begleicht eine Rechnung per Vorkasse, doch sie erhält weder die Ware noch das Geld zurück.

Eine Frau aus Burgheim bestellte im Dezember 2015 bei einem Internetversandhändler Bekleidung im Wert von 283 Euro. Die Frau beglich den Rechnungsbetrag per Vorabüberweisung. Das Internetunternehmen teilte der Frau einige Tage später mit, dass die Ware nicht mehr lieferbar sei.
Die Firma wollte der Kundin das Geld zurücküberweisen, doch das geschah nicht.
Da dieses Unternehmen bereits mehrmals auf diese Weise Kunden prellte, wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Sammelverfahren geführt.