(ir) Eine Kundin begleicht eine Rechnung per Vorkasse, doch sie
erhält weder die Ware noch das Geld zurück.
Eine Frau aus
Burgheim bestellte im Dezember 2015 bei einem Internetversandhändler Bekleidung
im Wert von 283 Euro. Die Frau beglich den Rechnungsbetrag per Vorabüberweisung.
Das Internetunternehmen teilte der Frau einige Tage später mit, dass die Ware
nicht mehr lieferbar sei.
Die Firma wollte der Kundin das Geld zurücküberweisen,
doch das geschah nicht.
Da dieses Unternehmen bereits mehrmals auf diese
Weise Kunden prellte, wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft ein
Sammelverfahren geführt.