Zwei betrunkene Polen raufen miteinander und weil einer der
Kontrahenten die Wohnung nicht verlässt, muss die Polizei eingreifen.
(ir) Ein 38-jähriger polnischer Staatsangehöriger hatte am Sonntag gegen 11:00
Uhr nach erheblichem Alkoholkonsum in einer Wohnung in der Bahnhofstraße in
Neuburg einen Streit mit einem 46-jährigen Landsmann. Dabei ging der 38-jährige
nach Zeugenangaben auf den 46-Jährigen los und hat diesen im Gesicht erheblich
verletzt. Der Angreifer erlitt dabei auch Verletzungen am Kopf und an den
Beinen. Der genaue Tathergang muss erst noch durch Vernehmungen der Zeugen
geklärt werden.
Aufgrund
dieses Vorfalls und weiterer Störungen erklärte der Vermieter dem Beschuldigten,
dass er seine Wohnung innerhalb von einer Stunde räumen muss und hat ihm auch
ein Hausverbot ausgesprochen. Da der 38-Jährige der Aufforderung nicht
nachgekommen ist, hat der Vermieter die Körperverletzung bei der hiesigen
Dienststelle angezeigt.
Beim Eintreffen der ersten Streife zur
Tatbestandsaufnahme war der 38-Jährige merklich angetrunken und aggressiv
gegenüber den Beamten. Als er die Beamten auch noch beleidigte, haben diese eine
zweite Streife zur Unterstützung angefordert. Der 38-Jährige sollte zur
Unterbindung weiterer Straftaten in Sicherheitsgewahrsam genommen werden. Dabei
hat er um sich geschlagen und einen Beamten auch leicht verletzt. Schließlich
gelang es den vier Beamten doch, ihn zu fesseln und auf die hiesige zu bringen.
Da er einen Alkoholtest verweigerte, wurde von der Staatsanwaltschaft eine
Blutentnahme angeordnet. Zur Prüfung der Haftfähigkeit musste er in der
Notaufnahme des Krankenhauses einem Arzt vorgestellt werden. Die Nacht musste er
danach im Haftraum der Neuburger Polizei verbringen.
Der Geschädigte der
körperlichen Auseinandersetzung hatte bis zum Eintreffen der Beamten das
Wohnhaus bereits verlassen. Da die schwere seiner Verletzungen nicht bekannt
war, wurde nach ihm im Stadtgebiet gefahndet. Während der Suche ist er in
Begleitung eines weiteren Landmanns auf der hiesigen Dienststelle erschienen. Er
hatte deutlich sichtbare Verletzungen im Gesicht, verweigerte aber eine
ärztliche Untersuchung. Ein bei ihm durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert
von fast 3,0 Promille. Da er mit seinem Auto nach Neuburg gekommen war, wurde
sein Fahrzeugschlüssel zur Verhütung einer Trunkenheitsfahrt sichergestellt.