(ir) Ein Ehepaar wird von der angeblichen Rentenversicherung Berlin
angerufen und aufgefordert, Geld per Western Union nach Thailand zu überweisen,
da sonst die Rente gekürzt würde.
Die Eheleute aus Bergheim
überwiesen daraufhin bei ihrer Hausbank den geforderten Betrag in Höhe von 2150
Euro, konnte die Überweisung aber noch rechtzeitig stornieren. Später erhielten
die Ehepaare erneut einen Anruf, diesmal von einem angeblichen Polizisten.
Dieser gab an, dass alles klar sei und die Überweisung gemacht werden könne.
Diese Überweisung wurde nicht mehr durchgeführt.
Eine Überprüfung ergab, dass es sich bei
der angezeigten Telefonnummer um die Fax-Nummer der Deutschen Rentenversicherung
handelt. Diese Fax-Nummer wurde von den Tätern in Betrugsabsicht zu dem Zweck
verwendet, den Geschädigten vorzuspiegeln, dass der Anruf von der
Rentenversicherung ausgeht. Dieser Vorgang ist auch unter der Bezeichnung „Call
ID Spoofing“ bekannt.
Dem Ehepaar entstand lediglich ein Schaden für die
angefallenen Überweisungsgebühren.