Mit geringem Schaden davongekommen

(ir) Ein Ehepaar wird von der angeblichen Rentenversicherung Berlin angerufen und aufgefordert, Geld per Western Union nach Thailand zu überweisen, da sonst die Rente gekürzt würde.

Die Eheleute aus Bergheim überwiesen daraufhin bei ihrer Hausbank den geforderten Betrag in Höhe von 2150 Euro, konnte die Überweisung aber noch rechtzeitig stornieren. Später erhielten die Ehepaare erneut einen Anruf, diesmal von einem angeblichen Polizisten. Dieser gab an, dass alles klar sei und die Überweisung gemacht werden könne. Diese Überweisung wurde nicht mehr durchgeführt.

Eine Überprüfung ergab, dass es sich bei der angezeigten Telefonnummer um die Fax-Nummer der Deutschen Rentenversicherung handelt. Diese Fax-Nummer wurde von den Tätern in Betrugsabsicht zu dem Zweck verwendet, den Geschädigten vorzuspiegeln, dass der Anruf von der Rentenversicherung ausgeht. Dieser Vorgang ist auch unter der Bezeichnung „Call ID Spoofing“ bekannt.
Dem Ehepaar entstand lediglich ein Schaden für die angefallenen Überweisungsgebühren.