Ohne Führerschein unterwegs

(ir) Bei einer Verkehrskontrolle kann ein Rollerfahrer nicht den nötigen Führerschein vorweisen.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag wird gegen 2.:40 Uhr im Neuburger Stadtgebiet von der Polizei festgestellt, dass ein 43-jähriger einen Roller mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h führte, obwohl er nur im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung ist.
Erforderlich wäre die Führerscheinklasse AM gewesen.
Die Polizei ermittelt nun gegen den Mann wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.