(ir) Bei einer Verkehrskontrolle kann ein Rollerfahrer nicht den
nötigen Führerschein vorweisen.
In der Nacht von Samstag auf
Sonntag wird gegen 2.:40 Uhr im Neuburger Stadtgebiet von der Polizei
festgestellt, dass ein 43-jähriger einen Roller mit einer Geschwindigkeit von
mehr als 25 km/h führte, obwohl er nur im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung
ist.
Erforderlich wäre
die Führerscheinklasse AM gewesen.
Die Polizei ermittelt nun gegen den Mann
wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.