Neuburg
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Die Polizei zog einen alkoholisierten Pkw-Lenker aus dem Verkehr.
(ir) Am Sonntagmittag war ein 40-jähriger Autofahrer aus Baden-Württemberg auf der Staatsstraße 2214 unterwegs und fiel dort gegen 12:25 Uhr einem Verkehrsteilnehmer auf, weil er in deutlichen Schlangenlinien von Bergheim kommend in Richtung Neuburg fuhr.
In der Ingolstädter Straße von Neuburg an der Donau fuhr der 40-Jährige dann auf ein Tankstellengelände, wo er von einer verständigten Streifenbesatzung der Polizei kontrolliert worden ist.
Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem Pkw-Lenker einen Wert von über 0,7 Promille.
Daraufhin ordneten die Beamten bei dem Mann eine Blutentnahme an, die er im Neuburger Klinikum über sich ergehen lassen musste.
Sein Fahrzeugschlüssel wurde von den Polizisten sichergestellt und gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt.
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Ein Unbekannter fuhr offensichtlich einen Pkw an und entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle.
(ir) Am Freitag, 12. Januar 2024 gegen 7:50 Uhr wurde ein roter Volkswagen auf dem Parkplatz einer Bankfiliale in der Hauptstraße von Karlshuld geparkt.
Als der Eigentümer des Pkws gegen bis 17:00 Uhr zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, bemerkte er mehrere Kratzer, die über die gesamte Länge der Beifahrertür verlaufen.
Aufgrund des Schadensbildes geht die Polizei von einer Verkehrsunfallflucht aus, bei der ein unbekanntes Fahrzeug den Sachschaden von schätzungsweise 3.000 Euro herbeiführte.
Hinweise dazu nimmt die Polizeiinspektion Neuburg unter der Telefonnummer (0 84 31) 67 11-0 entgegen.
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Eine mittelschwer verletzte Frau und 8.000 Euro Sachschaden ist die Bilanz eines Verkehrsunfalls.
(ir) Am Freitagabend war eine 58-jährige Autofahrerin aus Neuburg auf der Bundesstraße B 16 unterwegs und fuhr gegen 18:05 Uhr bei Feldkirchen ab.
Anschließend bog sie nach links auf die Staatsstraße 2035 in Richtung Neuburg an der Donau ab. Ein 48-jähriger Traktorfahrer aus Neuburg fuhr zur gleichen Zeit auf der Augsburger Straße in Richtung Wagenhofen.
Beim Abbiegevorgang übersah die Pkw-Lenkerin die herannahende landwirtschaftliche Zugmaschine, die das Auto frontal erfasst hat. Die Pkw-Lenkerin wurde aufgrund der stark deformierten Fahrerseite in ihrem Wagen eingeklemmt und musste von der alarmierten Feuerwehr befreit werden.
Die Polizei gab den bei dem Unfall entstandenen Sachschaden mit einer Höhe von zirka 5.000 Euro ab. Die Frau aus Neuburg erlitt bei der Kollision mittelschwere Beinverletzungen und musste vom Rettungsdienst nach Erstversorgung an der Unfallstelle in ein Krankenhaus verbracht werden.
Am Traktor entstand nach ersten Erkenntnissen der Polizei ein Schaden an der Fronthydraulik, die Schadenshöhe wurde auf 3.000 Euro geschätzt. Der Traktorfahrer blieb unverletzt.
Die Staatsstraße 2035 musste während der Unfallaufnahme für den Verkehr gesperrt werden. Die Freiwilligen Feuerwehren aus Neuburg und Feldkirchen waren mit 26 Einsatzkräften an der Unfallstelle.
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Nach einem Spiegelstreifer wurde eine flüchtige Pkw-Lenkerin von einem Zeugen verfolgt.
(ir) Am frühen Freitagabend war eine 67-jährige Audi-Fahrerin aus Brunnen auf der Staatsstraße 2043 von der Zeller Kreuzung kommend unterwegs.
Zwischen der Zeller Kreuzung und Nazibühl kam der Pkw-Lenkerin gegen 17:15 Uhr ein schwarzer Skoda entgegen. Er wurde von einer jungen Frau aus Karlshuld gesteuert.
Im Begegnungsverkehr berührten sich die Außenspiegel der Fahrerseite der beiden Fahrzeuge. Während die Skoda-Fahrerin unmittelbar nach dem Kontakt der Spiegel hielt, setzte die Audi-Fahrerin ihre Fahrt in Richtung Karlshuld unvermindert fort.
„Die Fahrerin des Audis unterließ es somit, die Feststellung zu ihrer Beteiligung sowie ihrer Person an dem Verkehrsunfall zu ermöglichen“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei.
Ein Zeuge des Vorfalls folgte dem Audi, der von Karlshuld weiter in Richtung Brunnen fuhr. Laut Aussage des Zeugens fuhr der Audi hierbei sehr auffällig in Schlangenlinien.
In diesen Zusammenhang bittet die Polizeiinspektion Neuburg, dass sich Zeugen und/oder Geschädigte, die durch die auffällige Fahrweise des Audis gefährdet worden sind, unter der Telefonnummer (0 84 31) 67 11-0 zu melden.
Da das Kennzeichen der Unfallverursacherin bekannt ist, fuhr eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Schrobenhausen zur Halteranschrift. Dort stand auch der gemeldete Audi.
Bei der anschließenden Kontrolle der Frau bemerkten die Polizisten deutlichen Alkoholgeruch. Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei ihr ein Ergebnis von mehr als 1,1 Promille.
Daraufhin ordneten die Beamten bei ihr eine Blutentnahme an, die im Schrobenhausener Krankenhaus nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt worden ist.
„Der Führerschein der Frau wurde sichergestellt ebenso der Fahrzeugschlüssel“, so der Polizeisprecher weiter.
Gegen die Audi-Fahrerin wurde von den Polizisten ein Verfahren unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehr durch Alkohol eröffnet. Der bei dem Spiegelstreifer entstandene Sachschaden wurde von der Polizei mit 4.400 Euro angegeben.
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Zwei Verletzte und 6.000 Euro Sachschaden ist die Bilanz eines Verkehrsunfalls, bei dem sich ein Pkw überschlagen hat.
(ir) Ein 47-jähriger Autofahrer aus Hessen war mit seinem 52-jährigen Beifahrer, ebenfalls aus Hessen, am Donnerstagnachmittag auf der Staatsstraße 2214 von Ammerfeld kommend in Richtung Rennertshofen unterwegs.
Kurz vor Rennertshofen kam der 47-Jährige gegen 14:00 Uhr aus bislang ungeklärter Ursache nach links von der Fahrbahn ab und überschlug sich mit dem Fahrzeug.
Beide Insassen, die bei dem Überschlag leichte Verletzungen erlitten, befreiten sich danach selbst aus dem Wagen.
Die Verletzten wurden vom verständigten Rettungsdienst an der Unfallstelle versorgt. Bei der polizeilichen Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der 47-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Sie wurde ihm von der Fahrerlaubnisbehörde bereits entzogen. „Gegen den 47-Jährigen wird nun wegen Fahrlässiger Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt“, so ein Sprecher der Neuburger Polizeiinspektion.
Die Polizisten schätzten den bei dem Unfall entstandenen Sachschaden auf eine Höhe von 6.000 Euro.
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