Am Sonntag wurde in Pfaffenhofen zwischen 3:00 Uhr und 6:30 Uhr ins Wohnhaus
der Gastwirte in der Ingolstädter Straße in Pfaffenhofen eingebrochen. Mindestens zwei unbekannte Täter nutzten
das rege Treiben bei der „Volksfest Afterparty“ und den Aufräumarbeiten in den
Betriebsräumen und Freigelände der Gaststätte aus, um in das Geschäftsbüro, das
sich im angebauten Wohngebäude befindet, einzubrechen. Die Täter schoben den
heruntergelassenen Rollo hoch und hebelten dann mittels Geißfuß und
Schraubendreher das verschlossene Fenster auf. Dabei brach die Glasscheibe und
die Zuhaltungen der Fenster wurden herausgerissen. Anscheinend zielstrebig
gingen die Täter auf den Büroschrank zu und entwendeten den hier platzierten
Tresor. Die dort bereitgelegten Bedienungsgeldbörsen nahm der Täter ebenfalls
mit, jedoch verlor er zwei davon auf dem Weg zum aufgehebelten Fenster.
Bei der Tatortsicherung konnten Spuren am Rollo, den Glasscheiben sowie im
Büroraum gesichert werden. Ebenfalls konnten Abdruckspuren vom Schuhprofil des
Täters aufgefunden werden. In unmittelbarer Nähe zum Tatort wurden im
Rindenmulch ein nagelneuer Schraubendreher mit Holzgriff und ein ebenfalls
neuwertiger roter Geißfuß aufgefunden und sichergestellt. Die beiden Werkzeuge
werden einer kriminaltechnischen Spurensicherung unterzogen.
Gegen 4:45
Uhr wurde von einem Zeugen beobachtet, wie sich zwei Männer in der
Zufahrtsstraße des Wohnhauses aufhielten und sich zum Areal Betonfirma
begaben. Die beiden Männer können wie folgt beschrieben werden: Beide sind ca.
20 - 30 Jahre und dunkel gekleidet. Beide trugen eine schwarze Lederjacke. Einer
der beiden ist ca. 185 cm groß, und schlank der andere ca. 170 cm groß und
untersetzt.
Die Schadenshöhe beträgt ca. 1000 Euro, die Höhe des
Beuteschadens kann derzeit noch nicht beziffert werden.
Die Polizei
Pfaffenhofen nimmt sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer (0 84 41) 80
95-0 entgegen.
Insbesondere werden die beiden derzeit noch unbekannten
jungen Männer gebeten, sich bei der Polizei zu melden, da sie eventuell Hinweise
auf die Tat geben können.