(ir) Weil er eine ungewöhnliche Abkürzung nahm, muss sich nun ein
19-jähriger Schrobenhausener wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Zunächst war der junge Mann mit seinem Auto in der Nacht von Freitag auf
Samstag gegen 3:15 Uhr vom Bgm.-Stocker-Ring in den Schleifmühlweg gefahren. Da
er am Ende des Schleifmühlweges dann mit seinem Fahrzeug die Paarbrücke
überquerte, erweckte er das Interesse einer Polizeistreife.
Die Brücke ist nämlich lediglich für
Fußgänger, Radfahrer und Mofas freigegeben.
Die Kontrolle des jungen Mannes
ergab einen Wert von knapp 1,3 Promille.
Er musste sich im Krankenhaus einer
Blutentnahme unterziehen.
Die Konsequenz dürfte eine Geldstrafe und ein
längerer Fahrerlaubnisentzug sein.