Mit Schreck davongekommen: Auffahrunfall mit Hoverboard



Die Polizei wurde zu einem recht ungewöhnlichen Unfall gerufen.

(ir) Am Dienstagabend ereignete sich in Schrobenhausen Auffahrunfall mit einem ungewöhnlichen Fahrzeug. Ein Radfahrer war gegen 18:30 Uhr auf dem Geh- und Radweg entlang der Gerolsbacher Straße in Richtung Stadtmitte unterwegs, als er an der Einmündung zur Pfaffenhofener Straße verkehrsbedingt abbremsen musste.



Ein hinter ihm fahrender zwölfjähriger Schüler mit seinem Hoverboard konnte nicht mehr rechtzeitig anhalten und stürzte rückwärts von seinem Gefährt. „Der Auffahrunfall ging hier glücklicherweise ohne Personen- oder Sachschaden aus, so dass beide nur mit dem Schreck davongekommen sind“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei.



Und er fügte hinzu: „Tatsächlich ist ein solches Hoverboard für die Verkehrsteilnahme nicht zugelassen und darf auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nicht verwendet werden. Aufgrund seiner Bauart und der fehlenden Betriebserlaubnis erfüllt dieses Fahrzeug nicht die erforderlichen Voraussetzungen und darf daher nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.“



Fahrzeugführer, die mit einem solchen Fahrzeug dennoch im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs sind, müssen in der Regel mit einer Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten.