Polizei muss bei 26-Jährigem unmittelbaren Zwang anwenden



Ein alkoholisierter Pkw-Lenker weigerte sich, mit den Polizisten zur Blutentnahme zu fahren.

(ir) Wie die Polizei mitteilte, war in der Nacht von Samstag auf Sonntag ein 26-jähriger Autofahrer in Gachenbach unterwegs und wurde gegen 1:45 Uhr von einer Streifenbesatzung der Schrobenhausener Polizei gestoppt.



Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Streifenpolizisten bei dem Pkw-Lenker Alkoholgeruch fest. Aufgrund seiner deutlich wahrnehmbaren Alkoholisierung, ordneten die Streifenpolizisten bei dem 26-Jährigen eine Blutentnahme an.



„Trotz ausführlicher Rechtsbelehrung weigerte sich der junge Mann beharrlich, diese Blutentnahme über sich ergehen zu lassen“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei.



Und er fügte hinzu: „Schließlich musste er unter Anwendung unmittelbaren Zwangs in den Streifenwagen verbracht und zur Blutentnahme ins Schrobenhausener Krankenhaus gefahren werden. Dort verlief die Entnahme der Blutprobe reibungslos.“



Bei dem jungen Mann gilt es nun, das Untersuchungsergebnis der Blutprobe abzuwarten. Sollte die Blutalkoholkonzentration über 1,1 Promille liegen, droht ein Strafverfahren mit Geldstrafe und Führerscheinentzug.