Unfallgegner können sich nicht einigen



Nach einem Verkehrsunfall bemerkte die Polizei, dass ein Beteiligter unter Alkoholeinfluss steht.

(ir) Wie die Polizei mitteilte, fuhren die Lenker von zwei Autos in der Nacht von Freitag auf Samstag gegen 0:25 Uhr auf dem Parkplatz einer Fastfood-Kette in der Rinderhofer Breite von Schrobenhausen jeweils rückwärts und kollidierten.



„Es entstand an beiden Fahrzeugen ein Sachschaden“, so ein Polizeisprecher. Und er fügte hinzu: „Da sich die beiden Unfallbeteiligten vor Ort nicht einigen konnten, wurde die Polizei gerufen.“



Vor Ort stellten die uniformierten Beamten der Schrobenhausener Inspektion fest, dass der 35-jährige Unfallbeteiligte alkoholisiert ist. Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von fast 1,0 Promille.



Der betrunkene Fahrer sagte den unfallaufnehmenden Polizisten, er habe nach dem Unfall noch mehr Alkohol getrunken. „Bei diesem Fahrer wurde daraufhin eine Blutentnahme durchgeführt“, so der Polizeisprecher weiter.



Und er ergänzte abschließend: „Dieser muss sich nun wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohols verantworten.“