Wirt und Gäste verstoßen gegen Corona-Vorschriften



Gäste und der Gastwirt müssen sich vor der Justiz verantworten.

(ir) Mehrere Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz, die zum Zwecke der Eindämmung von Corona gelten, wurden von der Polizei am gestrigen Montagabend in einer Schrobenhausener Gastronomie festgestellt. Gegen 22:25 Uhr hielten sich noch Gäste in dem Lokal auf, obwohl es zum einen deutlich nach 22:00 Uhr und zum anderen haben sich vier Personen ohne die erforderlichen Mindestabstände an einem Tisch aufgehalten, obwohl sie nicht zum gleichen Haushalt gehören.



„Sowohl der Inhaber des Lokals als auch seine Gäste erhalten jeweils eine Anzeige“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei.