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Ein Rentner hat keine Erlaubnis, die Waffe in der Öffentlichkeit zu führen.
(ir) Am Samstagnachmittag gegen 15:50 Uhr wurde ein 69-jähriger Mann aus dem Landkreis Kelheim in Herrngiersdorf dabei beobachtet, wie er mit einer Schusswaffe in der Hand in ein Auto einstieg und davonfuhr.
Nach seiner Rückkehr wurde der 69-Jährige von hinzugerufenen Polizeibeamten widerstandslos festgesetzt. Er stand zu diesem Zeitpunkt deutlich unter Alkoholeinfluss.
Bei der anschließenden, richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung, wurde die Schusswaffe des Mannes von den Polizisten aufgefunden und gleich sichergestellt. Es handelte sich um eine sogenannte „Luftpistole“, deren Besitz zwar erlaubnisfrei möglich ist, deren Führen außerhalb befriedeter Besitztümer jedoch einer Erlaubnis bedarf, die der 69-Jährige nicht vorweisen kann.
„Bei Inaugenscheinnahme des vom Beschuldigten zuvor gelenkten Fahrzeugs fiel zudem auf, dass kein gültiger Haftpflichtversicherungsvertrag für das Fahrzeug bestand“, so ein Polizeisprecher.
Und er fügte hinzu: „Aufgrund seiner Alkoholisierung wurde der 69-Jährige schließlich zur Blutentnahme in ein Krankenhaus verbracht.“
Zu guter Letzt beleidigte der wenig einsichtige Beschuldigte die eingesetzten Polizisten während der Sachverhaltsaufnahme mehrfach mit diversen Kraftausdrücken.
„Ihn erwarten nun mehrere Strafverfahren“, so der Polizeisprecher abschließend.
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