Nach Hitlergruß in Psychiatrie


(ir) Pfeffersprayeinsatz gegen 25-Jährigen, der Hitlergruß zeigte und Widerstand leistete.

Am Donnerstabend gegen 21:00 Uhr bepöbelte ein 25-Jähriger aus Haar Reisende am Mittelbahnsteig des S-Bahn-Tiefgeschosses am Münchner Hauptbahnhof und zeigte ihnen mehrfach den Hitlergruß. Als er sich gegenüber einer Streife der Bundespolizei nicht ausweisen wollte, dann die Beamten beleidigte und zu flüchten versuchte, ergriffen ihn die Polizisten am Arm. „Sofort begann er wild um sich, und auch nach den Bundespolizisten zu schlagen“, teilte ein Polizeisprecher mit. Aufgrund der hohen Aggressivität des Mannes konnten die Bundespolizisten den 25-Jährigen nur mittels Einsatz von Pfefferspray überwältigen und anschließend zur Wache mitnehmen.


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Nachdem sich der 25-Jährige auf der Wache beruhigt hatte, wollte er aus freien Stücken in psychiatrische Behandlung. Die Beamten brachten den Mann daraufhin in eine Spezialklinik. Gegen ihn ermittelt die Bundespolizei nun wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Bereits am Mittwoch war ein 40-jähriger Slowene am Ausgang Arnulfstraße des Münchner Hauptbahnhofes aufgefallen. Er beleidigte Reisende und zeigte ihnen ebenfalls den Hitlergruß. Bei dem Mann wurde ein Atemalkoholwert von 2,33 Promille festgestellt und strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.

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Am Dienstag rief ein 50-Jähriger aus Erfurt im Vorraum in der Wache der Bundespolizeiinspektion München wieder holt "Sieg Heil!", zeigte den Hitlergruß und malte mehrfach Hakenkreuze an die Scheibe. Zudem beleidigte er die Bundespolizisten. Auch gegen ihn wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.

In 28 Fällen ermittelt die Bundespolizei in diesem Jahr bereits wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In den meisten Fällen handelte es sich um das Zeigen des Hitlergrußes. Dieser wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland verboten. Seine Verwendung stellt eine Straftat nach § 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) dar und ist, mit Androhung von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, unter Strafe gestellt.
Erst vor wenigen Tagen wurde der "Hitlergruß" für einen Freisinger Studenten teuer. Er hatte mit stramm erhobenem rechten Arm Polizisten im vorbeifahrenden Streifenwagen verspottet. Der 28-Jährige hatte 1,66 Promille und wurde vom Amtsgericht Freising zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 € verurteilt.

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