Nachts kein Alkohol mehr


 
Ab heute gilt ein nächtliches Alkoholverbot im Münchner Hauptbahnhof.

(ir) Die Bundespolizeiinspektion München begrüßt die Änderung der Hausordnung der Deutschen Bahn AG anlässlich des nächtlichen Alkoholverbotes zum 11. Januar 2017 im Münchner Hauptbahnhof. Die Einschränkung des Alkoholkonsums im und am Hauptbahnhof München war eines der zentralen Themen des "Runden Tisches KVR", an dem die Münchner Sicherheitsbehörden seit geraumer Zeit Verbesserungen der angespannten Situation rund um die "Stammsteherszene" im und am Hauptbahnhof der bayerischen Landeshauptstadt besprochen hatten.



Jürgen Vanselow, Leiter der Bundespolizeiinspektion München und damit für die Sicherheit in einem der größten Kopfbahnhöfe Europas zuständig sagt dazu: „Ich freue mich, dass auch die Deutsche Bahn auf die Situation schnell reagiert und ihre Hausordnung den Gegebenheiten des KVR-Erlasses angepasst hat. Die Streifen der Deutschen Bahn Sicherheit haben zur Durchsetzung des Hausrechts künftig - unterhalb der polizeilichen Eingriffsschwelle - einen größeren Spielraum für frühzeitiges, schnelles und zielgerichtetes Einschreiten. Verboten ist im Hauptbahnhof künftig von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowohl der Konsum alkoholischer Getränke als auch das Mitführen solcher Getränke, die zum Verzehr vor Ort bestimmt sind. Die Einschreitmöglichkeit, die parallel mit Inkrafttreten der KVR-Bestimmungen gilt, muss nun konsequent angewandt werden. Auch die Bundespolizei wird die Einhaltung dieser geänderten Hausrechtsbestimmungen bei ihren Streifengängen verstärkt in den Focus nehmen und immer dann konsequent einschreiten, wenn polizeiliches Handeln geboten ist.“